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Inflationsausgleichsprämie und Pfändungen

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letzte Antwort am 30.05.2024 17:34:28 von MartinSeemann
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Nicole_U
Beginner
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Hallo!


Ich habe einen Angestellten mit Nettoeinkommen unter der Pfändungsfreigrenze, eine unterhaltsberechtige Person und 3 Pfändungen vorliegen (Insgesamt über 525,07 €). Laut Tabelle ist die Grenze bei 1.939,99 €

Jetzt kommt einmalig in 05 eine Inflationsausgleichsprämie i. H. v. 1.000,00 € dazu - in LUG mit Lohnart 5670, geschlüsselt auf "normal pfändbar", die Grenze ist jetzt überschritten.

 

Bild von der Abrechnung und dem Protokoll dazu im Anhang...

 

Kann mir jemand erklären, warum nur 474,98 € in die Pfändungen gehen, 50,09 € als Rest stehen bleiben und 2.366,00 € zur Auszahlung kommen? 

Ich habe erwartet, dass alle Pfändungen voll bedient werden.

EDIT ... ich habe das Berechnungsprotokoll der Pfändung gefunden, die Pfändung wir genau zu 50% des den Freibetrag übersteigenden Teils bedient - wie Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld, aber ist das hier auch richtig?


lohnexperte
Fachmann
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Nachricht 2 von 3
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Hallo @Nicole_U ,

 

meines Wissens ist die IAP voll pfändbar. Ich habe sie so hinterlegt:

 

lohnexperte_0-1717076105195.png

 

Die Rechtsgrundlage kann ich auf die Schnelle nicht beibringen. Fachliteratur mit der entsprechenden Meinung finden Sie selbst beim Suchen im www.

 

VG

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MartinSeemann
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 3
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Hallo Nicole,

 

das ist ein Beschluss des BGH vom 25.04.2024 IX ZB 55/23. Bin froh, dass wir es seit 2022 so behandelt haben.

Kann leider zur Schlüsselung in LuG nichts sagen, nur für LODAS.

 

VG

Martin Seemann

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letzte Antwort am 30.05.2024 17:34:28 von MartinSeemann
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