Hallo!
Ich habe einen Angestellten mit Nettoeinkommen unter der Pfändungsfreigrenze, eine unterhaltsberechtige Person und 3 Pfändungen vorliegen (Insgesamt über 525,07 €). Laut Tabelle ist die Grenze bei 1.939,99 €
Jetzt kommt einmalig in 05 eine Inflationsausgleichsprämie i. H. v. 1.000,00 € dazu - in LUG mit Lohnart 5670, geschlüsselt auf "normal pfändbar", die Grenze ist jetzt überschritten.
Bild von der Abrechnung und dem Protokoll dazu im Anhang...
Kann mir jemand erklären, warum nur 474,98 € in die Pfändungen gehen, 50,09 € als Rest stehen bleiben und 2.366,00 € zur Auszahlung kommen?
Ich habe erwartet, dass alle Pfändungen voll bedient werden.
EDIT ... ich habe das Berechnungsprotokoll der Pfändung gefunden, die Pfändung wir genau zu 50% des den Freibetrag übersteigenden Teils bedient - wie Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld, aber ist das hier auch richtig?
Hallo @Nicole_U ,
meines Wissens ist die IAP voll pfändbar. Ich habe sie so hinterlegt:
Die Rechtsgrundlage kann ich auf die Schnelle nicht beibringen. Fachliteratur mit der entsprechenden Meinung finden Sie selbst beim Suchen im www.
VG
Hallo Nicole,
das ist ein Beschluss des BGH vom 25.04.2024 IX ZB 55/23. Bin froh, dass wir es seit 2022 so behandelt haben.
Kann leider zur Schlüsselung in LuG nichts sagen, nur für LODAS.
VG
Martin Seemann