Hallo,
wir haben bei uns einen Mitarbeiter der eine Unterhaltspfändung hat, jetzt aktuell aber EEL bekommt.
Dieser Mitarbeiter soll jetzt die Inflationsausgleichsprämie ausbezahlt bekommen. Lt. Probeabrechnung wird der
komplette Betrag ausgezahlt. Ist das denn jetzt richtig? Die Lohnart der Inflationsausgleichsprämie ist geschlüsselt
mit pfändbar.
Ist eine Auszahlung ohne Berücksichtigung der Pfändung richtig?
Hat Jemand schon so etwas gehabt?
Über Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ob ein Pfändungsabzug erfolgen muss können natürlich nur sie prüfen.
Wenn sie schreiben, dass sie die Lohnart zur Inflationsausgleichsprämie korrekt umgeschlüsselt haben sollte die Pfändung greifen
Hallo,
Pfändung siehe Punkt 24
Die Schlüsselung ist durch Sie zu prüfen / festzulegen (StLA 201 wird empfohlen).
Das hatte wohl noch niemand, sonst würde die Frage ja verstanden werden. 😉
Ich verstehe die Frage so:
Muss der Arbeitgeber anhand des gezahlten Krankengeldes und der IAP prüfen, ob sich ein Pfändungsabzug errechnet und diesen dann von der IAP Zahlung abziehen und weiterleiten?
Hallo,
korrekt.
Eine sichere Antwort darauf gibt es wohl nicht.
Nach Rücksprache mit unserem Anwalt ist die beste Lösung die Zahlung zu verschieben bis der
Mitarbeiter wieder Entgelt bezieht.
Abhängig vom Betrag und den zugrunde zu legenden Pfändungsgrenzen, kann es natürlich sein, dass kein pfändbarer Betrag einbehalten wird.
Wenn die Schlüsselung der Lohnarten korrekt ist, erfolgt die Prüfung und Berechnung durch DATEV nach den gesetzlichen Vorgaben.
Für die Pfändung des Krankengeldes müssen sich Gläubiger direkt an die auszahlende Krankenkasse wenden. Erst wenn die Arbeit wieder aufnehmen wird, kommt es zur Lohnpfändung bzw. wird diese fortgesetzt.