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Inflationsausgleich

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letzte Antwort am 10.11.2022 16:15:18 von vw
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soniaplv
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Inflationsprämie bis 3000 Euro muss AG An alle Mitarbeiter die Prämie auszahlen und in gleiche Höhe? Bei gmbh 100 Gesellschafter Geschäftsführer auch ? 

vw
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Guten Abend,

das Thema Gleichbehandlungsgrundsatz bei der Inflationsausgleichsprämie ist m.W. noch nicht abschließend ausdiskutiert. Ich habe zumindest zu exakt dem Thema auf die Schnelle nichts gefunden. Das Thema ist ja auch noch neu.

Anbei mal zwei Quellen zum arbeitrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, der nachvollziehbare Differenzierungen wie in vergleichbaren Fällen meiner Meinung nach aber auch hier durchaus zulässt, z.B. Geringverdiener erhalten prozentual mehr als Besserverdiener, Teilzeitkräfte erhalten sie im Verhältnis zu einem Vollzeitbeschäftigten, etc.

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/gleichbehandlungsgrundsatz-arbeitsrecht_idesk_PI42323_HI726943.html

https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Gleichbehandlung.html#tocitem1

Gruß, vw

 

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
vw
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NACHTRAG:

zum Geschäftsführer siehe z.B. hier:

https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/sonderzahlungen-die-neue-inflationsausgleichspraemie-bis-zu-3000-euro-sind-steuer-und-beitragsfrei-moeglich-f149549

 

Zitat hieraus:

"Soll ein angestellter Geschäftsführer die Inflationsausgleichsprämie erhalten, ist zu unterscheiden. Ist der Geschäftsführer nicht Gesellschafter, ist eine steuer- und beitragsfreie Zahlung möglich. Sollte der Geschäftsführer zugleich auch Gesellschafter (= Gesellschafter-Geschäftsführer) sein, so kommt es auf die Rechtsform der Gesellschaft an. Handelt es sich um

  • eine Personengesellschaft (z. B. GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG), kann dem Gesellschafter-Geschäftsführer keine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie zugewandt werden, da dann gewerbliche Einkünfte vorliegen (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 Hs. 2 EStG).
  • um eine Kapitalgesellschaft (z. B. UG, GmbH, AG), kann der Gesellschafter-Geschäftsführer von der Inflationsausgleichsprämie profitieren. Allerdings sind dann die Grundsätze des Fremdvergleichs zu beachten, damit sich keine verdeckte Gewinnausschüttung ergibt.

 

Wichtig | Der Fremdvergleich ist ferner zu beachten, wenn bei einer Kapitalgesellschaft auch der Ehepartner oder Kinder des Gesellschafters beschäftigt werden und diese eine Inflationsausgleichsprämie erhalten sollen. Es empfiehlt sich, diesen Personen nicht eine höhere Prämie als „normalen“ Arbeitnehmern zukommen zu lassen."

 

Ich würde aber zur Sicherheit auch noch einmal unseren Berater fragen.

Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
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letzte Antwort am 10.11.2022 16:15:18 von vw
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