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Incentive-Reise ins Vorjahr 01/2018 berechnen

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letzte Antwort am 15.10.2022 17:59:21 von _JuliaBorowski_
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reibert
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Guten Morgen,

laut Buchhaltung hat en Lohnmandant (Arbeitgeber), seinen Arbeitnehmer eine Reise im Wert von 1070,00 € in den Europapark geschenkt und das war im Januar 2018.

Was muss ich beachten wenn ich eine Nachberechnung ins Vorjahr vornehme? Kann ich dies überhaupt noch?

Pauschal § 37b EStG mit 30 % besteuert, ist das richtig?

LG

H. Hannemann

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lohnhilfe
Meister
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Hallo,

37b können Sie machen, Steuer wird aber im laufenden Monat gemeldet.

Da ein solcher Bezug aber auch sv-pflichtig ist, müssen Sie ins Vorjahr zurück, damit die Jahresmeldung korrigiert wird.

Im Dokument 1080841 finden Sie die entsprechenden Lohnarten.

LG
VM

LG
VM
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reibert
Aufsteiger
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Hallo V.M.,

danke für die schnelle Antwort und Unterstützung.

LG H.Hannemann

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_JuliaBorowski_
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Hallo kann mir jemand helfen?

 

Ich habe jetzt zum ersten Mal bei einem Mandanten eine Incentive-Reise in der Lohnabrechnung und habe so keine Ahnung wie das über den Lohn auszusehen hat.

 

Die Reise soll pauschal mit 30 % versteuert werden. Ich nehme an, dass das auch SV-pflichtig ist?

 

Gebe ich als Summe die Gesamtsumme der Reise pro Mitarbeiter ein?

 

Welche Lohnart gibt es hierfür bei Lohn und Gehalt?

 

Ich danke Euch für Eure Hilfe!

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DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 


Informationen darüber, wie Sie den geldwerten Vorteil von Sachzuwendungen an Arbeitnehmer oder Dritte (Geschäftspartner, Kunden) mit 30 % Pauschalversteuerung in Lohn und Gehalt abrechnen, finden Sie in unserem Dokument 1080841 Pauschal versteuerte Sachzuwendungen (§37b EStG) abrechnen in Lohn und Gehalt.


Bitte beachten Sie: Nachberechnung in Lohn und Gehalt sind mit der aktuellen Version für 2022 nur noch bis einschließlich 01/2021 möglich.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
_JuliaBorowski_
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@Matthias_Platz  Eine Frage habe ich noch, wie sieht es bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer aus, wenn er auch an der Reise teilgenommen hat. Wir das bei ihm auch über die Lohnart 2270 und den Folgelohnarten abgerechnet oder gibt es da noch etwas zu beachten?

 

Gehören eigentlich auch Ausgaben an die Mitarbeiter vor Ort mit dazu (Restaurantbesuch)?

Ich danke für Ihre Rückmeldung 🙂

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DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 


die Berechnung gemäß dem von uns genannten Dokument 1080841 - Pauschal versteuerte Sachzuwendungen (§37b EStG) abrechnen in Lohn und Gehalt findet auch für Gesellschafter-Geschäftsführer hinsichtlich der Pauschalsteuer Anwendung. 


Auf Ihre Fragestellung, ob die Ausgaben der Mitarbeiter vor Ort (wie z. B. Restaurantbesuche) mit zu berücksichtigen sind, können wir Ihnen keine rechtliche Auskunft geben. 


Aber vielleicht kann hier noch jemand aus der Community weiterhelfen?

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
_JuliaBorowski_
Aufsteiger
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Danke für Ihre Hilfe 🙂

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letzte Antwort am 15.10.2022 17:59:21 von _JuliaBorowski_
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