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In der Wiedereingliederung Überstunden auszahlen?

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letzte Antwort am 22.03.2021 11:56:22 von t_r_
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UtaPf
Einsteiger
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Hallo Zusammen, 

 

besteht die Möglichkeit Überstunden aus dem Vorjahr während der Wiedereingliederungsphase (nach langer Krankheit) auszubezahlen?  Wann ja  mit welcher Lohnart würde ich das machen?

 

 

Vielen Dank & freundliche Grüße

Uta 

itreptau
Einsteiger
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Hallo Uta,

meinst Du nach dem Hamburger Modell, wo die Krankenkasse bezahlt?

 

Dann würde ich warten, bis die Eingliederung vorbei ist, da sonst die Krankenkasse die Überstunden verrechnet und weniger zahlt.

 

VG

 

Sabine

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lohnhilfe
Meister
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Hallo,

 

mit der Lohnart 3890 können Sie nachgezahlte Überstunden für mehrere Zeiträume auf einmal abrechnen. Diese Lohnart ist grundsätzlich als Einmalbezug geschlüsselt, berechnet aber - sv-rechtlich korrekt - die Umlagebeiträge, was ein "normaler" Einmalbezug nicht macht.

 

Ob dieser Einmalbezug von der KK beim Krankengeld angerechnet wird, sollten Sie mit dieser vorab telefonisch klären.

LG
VM
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UtaPf
Einsteiger
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Nachricht 4 von 5
591 Mal angesehen

Vielen Dank für die Antworten!

 

LG 

 

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 5 von 5
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Noch ein kleiner Hinweis, Überstunden aus dem Vorjahr gesammelt, können nur bis März des laufenden Jahres als sonstige Bezüge abgerechnet werden. Nach dem Monat März 2021 müssten diesen den jeweiligen Auszahlungsmonaten zugeordnet werden.  Es handelt sich bei der Auszahlung als Sonderzahlung nur um eine Vereinfachungsregelung, 

 

Wenn es sich somit um Überstunden von vor der Erkrankung handelt, sollten diese auch keine Kürzung des Krankengelds verursachen, da diese dem Grunde nach, auch diesen Monaten sozialversicherungsrechtlich zuzuordnen sind. 

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letzte Antwort am 22.03.2021 11:56:22 von t_r_
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