Hallo Zusammen,
besteht die Möglichkeit Überstunden aus dem Vorjahr während der Wiedereingliederungsphase (nach langer Krankheit) auszubezahlen? Wann ja mit welcher Lohnart würde ich das machen?
Vielen Dank & freundliche Grüße
Uta
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Uta,
meinst Du nach dem Hamburger Modell, wo die Krankenkasse bezahlt?
Dann würde ich warten, bis die Eingliederung vorbei ist, da sonst die Krankenkasse die Überstunden verrechnet und weniger zahlt.
VG
Sabine
Hallo,
mit der Lohnart 3890 können Sie nachgezahlte Überstunden für mehrere Zeiträume auf einmal abrechnen. Diese Lohnart ist grundsätzlich als Einmalbezug geschlüsselt, berechnet aber - sv-rechtlich korrekt - die Umlagebeiträge, was ein "normaler" Einmalbezug nicht macht.
Ob dieser Einmalbezug von der KK beim Krankengeld angerechnet wird, sollten Sie mit dieser vorab telefonisch klären.
Vielen Dank für die Antworten!
LG
Noch ein kleiner Hinweis, Überstunden aus dem Vorjahr gesammelt, können nur bis März des laufenden Jahres als sonstige Bezüge abgerechnet werden. Nach dem Monat März 2021 müssten diesen den jeweiligen Auszahlungsmonaten zugeordnet werden. Es handelt sich bei der Auszahlung als Sonderzahlung nur um eine Vereinfachungsregelung,
Wenn es sich somit um Überstunden von vor der Erkrankung handelt, sollten diese auch keine Kürzung des Krankengelds verursachen, da diese dem Grunde nach, auch diesen Monaten sozialversicherungsrechtlich zuzuordnen sind.