Liebe Community,
ich weiß nicht, ob ihr das auch schon hattet, der Erstattungsantrag für die U2 einer geringfügig Beschäftigten ging an die Bundesknappschaft laut der Auswertung DÜ-Prot. Erstattung AAG, auf der Übersichtsauswertung für alle Krankenkassen steht aber die "richtige" Krankenkasse der Beschäftigten, die ich zusätzlich eingegeben habe.
Da wir diese Auswertung oft an die Fibu und den Mandanten senden, damit er die Zahlung auch mit kontrollieren kann, denken die anderen jetzt natürlich, der Betrag wurde bei der HEK angefordert. Das ist ja so nicht richtig und verwirrt nur noch zusätzlich.
Kann man das irgendwie berichtigen, damit die Auswertung richtig erstellt wird?
LG
Claudia
Stimmt, der AAG-Antrag geht wirklich an die Knappschaft, und auch die Zahlung kommt daher.
Auch wenn in dem Feld die abweichende KK erfasst ist und dieses Feld eigentlich explizit dafür da sein sollte.
"Für die AU-Bescheinigung, AAG und den A1-Antrag muss die gesetzliche Krankenkasse als abweichende Empfängerkrankenkasse hinterlegt werden, ..." Betriebsnr. abweichende Krankenkasse (für AU-Bescheinigung, AAG und A1-Antrag) ... - DATEV Hilfe-Center
Hallo,
auf der Auswertung „Übersicht DÜ Erstatt. AAG“ wird – wie bisher auch – die Betriebsnummer der gesetzlichen Krankenkasse ausgewiesen. Das war in der Vergangenheit für Minijobber die Bundesknappschaft, als es das Feld „Zusätzliche Angaben für geringfügig Beschäftigte (für eAU-Abfragen, AAG und A1-Anträge)“ noch nicht gab.
Dies ist nicht zu verwechseln mit der Betriebsnummer der Empfängerkrankenkasse, die auf dem DÜ-Protokoll des AAG-Antrags auf Seite 1 ausgewiesen ist. Die Empfängerkrankenkasse ist nach wie vor die Bundesknappschaft. Diese erhält den AAG-Antrag und erstattet den Betrag.
Der Wunsch, dass in der Auswertung „Übersicht DÜ Erstatt. AAG“ die Betriebsnummer der Empfängerkrankenkasse ausgewiesen wird, ist uns bekannt. Einen Umsetzungszeitpunkt kann ich Ihnen nicht nennen.