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Hybrid, 1%Regelung als Nettolohnart erfassen

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letzte Antwort am 29.04.2021 13:54:31 von Alexandra_Friedrich
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Diana_82
Einsteiger
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Hallo zusammen,

 

ich will in LODAS bei einem Arbeitnehmer ein Hybrid-Fahrzeug anlegen.

Dies habe ich über Mandantendaten-->Organisationseinheiten--> Firmenwagen (50% v. BLP) gemacht und dann in den Personaldaten -->Entlohnung -->Firmenwagen dem AN zugeordnet .

 

Jedoch soll die 1% Regelung, wie bei den PKW's vorher auch (es wurde über eine Nettolohnart manuell erfasst, StammLohnart 237) als Nettolohnart hochgerechnet werden.

Kann ich das irgendwo erfassen? Oder muss ich es weiterhin "manuell" als Nettolohnart erfassen?!

 

Danke für eure Hilfe!

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 4
789 Mal angesehen

Hallo,


die 1%-Regelung wird bei Aktivierung des Kontrollkästchen Abrechnung von Privatfahrten unter Personaldaten | Entlohnung | Firmenwagen immer mit der Stammlohnart 873 Privatfahrten abgerechnet. Eine Hochrechnung über eine Nettolohnart ist nicht möglich. Diese muss manuell erfasst werden.


Weitere Informationen zum Thema Hybridfahrzeuge finden Sie in unserem Dokument 1004256 - Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Diana_82
Einsteiger
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Nachricht 3 von 4
782 Mal angesehen

Sehr geehrte Frau Frohmeyer,

 

vielen Dank für Ihre Antwort. Dann muss ich es wohl manuell erfassen.

 

Noch eine Frage ergibt sich: die USt-Differenz (gekürzter BLP und ungekürzter BLP) muss, wie im Dokument 5301036 beschrieben, auch bei einem Hybrid errechnet und gebucht werden?!

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DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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751 Mal angesehen

Hallo, 


ja genau, die fehlende Umsatzsteuer muss manuell über die Finanzbuchführung erfasst werden. 
Falls Sie  Buchungsbeispiele benötigen, finden Sie diese im   Info-Dokument 5301036

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 29.04.2021 13:54:31 von Alexandra_Friedrich
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