Hallo zusammen,
ich will in LODAS bei einem Arbeitnehmer ein Hybrid-Fahrzeug anlegen.
Dies habe ich über Mandantendaten-->Organisationseinheiten--> Firmenwagen (50% v. BLP) gemacht und dann in den Personaldaten -->Entlohnung -->Firmenwagen dem AN zugeordnet .
Jedoch soll die 1% Regelung, wie bei den PKW's vorher auch (es wurde über eine Nettolohnart manuell erfasst, StammLohnart 237) als Nettolohnart hochgerechnet werden.
Kann ich das irgendwo erfassen? Oder muss ich es weiterhin "manuell" als Nettolohnart erfassen?!
Danke für eure Hilfe!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
die 1%-Regelung wird bei Aktivierung des Kontrollkästchen Abrechnung von Privatfahrten unter Personaldaten | Entlohnung | Firmenwagen immer mit der Stammlohnart 873 Privatfahrten abgerechnet. Eine Hochrechnung über eine Nettolohnart ist nicht möglich. Diese muss manuell erfasst werden.
Weitere Informationen zum Thema Hybridfahrzeuge finden Sie in unserem Dokument 1004256 - Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge.
Sehr geehrte Frau Frohmeyer,
vielen Dank für Ihre Antwort. Dann muss ich es wohl manuell erfassen.
Noch eine Frage ergibt sich: die USt-Differenz (gekürzter BLP und ungekürzter BLP) muss, wie im Dokument 5301036 beschrieben, auch bei einem Hybrid errechnet und gebucht werden?!
Hallo,
ja genau, die fehlende Umsatzsteuer muss manuell über die Finanzbuchführung erfasst werden.
Falls Sie Buchungsbeispiele benötigen, finden Sie diese im Info-Dokument 5301036 .