Hallo!
Ein Mandant möchte seine Mitabeiter tageweise ins Hotel schicken, um dort das Home Office angenehmer für sie machen.
Einige Hotel bieten inzwischen spezielle Angebote fürs HomeOffice im Hotel an.
Weiss jemand, ob der Arbeitnehmer da einen geldwerten Vorteil versteuern muss oder muss der Arbeitnehmer die Kosten dafür selbst tragen?
Hi,
ich würde es so sehen: Arbeitgeber mietet Räume für Bürozwecke an. Welcher Arbeitnehmer diese nun nutzt ist freigestellt. Insofern m.E. kein geldwerter Vorteil. Fällt ja auch nicht an, wenn der AN in den gemieteten Räumen des Arbeitgebers arbeitet.
Grüße
Chr.Ockenfels
Aber teilweise sind in diesen "Arrangements" auch Verpflegung und Getränke mit enthalten.
Meinen Sie, es könnte so laufen: Arbeitgeber bucht dieses Arrangement für einen bestimmten Tag bzw. Nacht und schickt seinen Arbeitnehmer dorthin.
Würden Sie dann auch so handeln?
@Lohnbüro80 schrieb:Aber teilweise sind in diesen "Arrangements" auch Verpflegung und Getränke mit enthalten.
Meinen Sie, es könnte so laufen: Arbeitgeber bucht dieses Arrangement für einen bestimmten Tag bzw. Nacht und schickt seinen Arbeitnehmer dorthin.
Würden Sie dann auch so handeln?
Hi,
dies müsste meines Erachtens entsprechend abgegrenzt werden. Für Verpflegung gibt es ja entsprechende Regelungen und bzgl. Getränke ebenfalls. Am besten fährt der Arbeitgeber, solche "Add-On's" entweder nicht in Anspruch zu nehmen oder lässt die Rechnungen entsprechend genau aufteilen.
Grüße
Chr.Ockenfels