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Hinzuverdienst 2020 - Rentner

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letzte Antwort am 07.10.2020 07:35:11 von Sylvia1503
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Sylvia1503
Beginner
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Nachricht 1 von 3
348 Mal angesehen

Hallo allerseits,

 

ich muss einen Angestellten abrechnen, der seit dem 01.09. als besonders langjährig versichert in Rente gegangen ist. 

Er ist bis Ende des Jahres halbtags weiterhin bei uns beschäftigt.

 

Im Juli habe ich eine 57ziger Meldung gemacht, jedoch blöderweise mit Schlüssel 41 langjährig versichert anstatt mit

43 besonders langjährig versichert. Korrigiere das mit der Abrechnung September.

 

Da ich sowas zum ersten Mal abrechne hier meine Frage: Was muss ich generell tun? Neu schlüsseln ja aber wie?

Der Angestellte ist privat krankenversichert. 

 

Über Hilfe würde ich mich sehr freuen!

 

Grüße Sylvia

DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
263 Mal angesehen

Hallo Sylvia,


zunächst stellt sich die Frage, ob der Arbeitnehmer auf die RV-Freiheit verzichtet.


Zahlt der Arbeitnehmer weiterhin in die Rentenversicherung ein, nehmen Sie folgende Schlüsselung vor:
Personengruppenschlüssel 120 (Versicherungspflichtiger Altersvollrentner)
Beitragsgruppenschlüssel 0100


Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Dokument 5303164 – Altersvollrentner / Rentner abrechnen – Beispiele für Lohn und Gehalt , insbesondere unter Punkt 5.


Viele Grüße aus Nürnberg


Astrid Preuß
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Sylvia1503
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 3
216 Mal angesehen

Guten Morgen Frau Preuß,

 

vielen Dank für Ihre Hilfe.

 

Gruß Sylvia

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letzte Antwort am 07.10.2020 07:35:11 von Sylvia1503
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