Hallo zusammen!
Auf dem Fehlerprotokoll eines Mandanten erscheint bei der Dezember-Abrechnung für eine Arbeitnehmerin folgender Hinweis:
"LSt-Jahresausgleich: Der Beitragsabschlag zur Pflegeversicherung hat sich während des Kalenderjahres aufgrund der Kinderanzahl geändert. Der Lohnsteuerjahresausgleich ist nicht möglich".
Die betreffende Arbeitnehmerin hat ein einziges Kind, welches seit 2023 im Lohn eingepflegt ist. In 2024 ist dieses Kind 25 geworden. Ansonsten hat sich nichts geändert.
Wenn ich doch aber nur 1 Kind habe, dann ändert sich doch nichts bei der PV? Es gab keinen Abschlag und "kein Zuschlag" gilt doch lebenslang?
Kann mich da bitte mal jemand aus dem Tal der Ahnungslosen holen?
Hallo @Lila_Lohn ,
wir schauen uns den Sachverhalt gerne genauer an.
Wenden Sie sich dazu bitte über einen anderen Servicekanal an uns.