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Hinweis #LN12568 Geringfügigkeitsgrenze

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letzte Antwort am 19.01.2023 14:16:06 von _annk
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_annk
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Guten Tag,

 

was genau ist bei diesem Hinweis das Problem? Wie Datev schon so schön von selbst schreibt, war die Grenze von 400 € nur bis 2012 gültig. Wieso wird mir jeden Monat dieser Hinweis angezeigt?

Es handelt sich um eine Minijobberin, die den Minijob neben der Regelaltersrente ausübt. Ein Befreiungsantrag müsste doch also nicht gestellt werden und die 5 im BGS ist korrekt, oder nicht?

 

_annk_0-1674126940633.png

 

 

Danke vorab.

 

Beste Grüße

 

t_r_
Allwissender
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Hallo,

 

also vom Grundsatz ist der Hinweis wichtig. Sollte ein geringfügig entlohnt Beschäftigter bereits vor 2012 beschäftigt worden sein und seit dieser Zeit bis heute maximal EUR 400,00 verdient haben, so wäre er rentenversicherungsfrei. 

 

Erst wenn das regelmäßige Entgelt die Grenze von EUR 400,00 überschreitet, tritt Rentenversicherungspflicht ein. Hier wäre dann ein Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht notwendig, damit der Mitarbeiter weiterhin rentenversicherungsfrei bleiben kann. Bei einem regulären Altersrentner natürlich nicht.

 

Hat der Mitarbeiter das Alter für die reguläre Altersrente erreicht?

 

Haben Sie die Rente auf Mitarbeiterebene unter Beschäftigung | Tätigkeit | Mappe "DEÜV-Meldung / Kammerberechnung" Rentnerschlüssel erfasst?

 

Viele Grüße

T. Reich

 

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_annk
Einsteiger
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Hallo Herr Reich, 

 

danke für die Antwort. Der AN hat die Altersgrenze bereits in 2021 erreicht. Seit 02,2022 übt er einen Minijob aus. Im Programm hatte ich das Ganze nach einem DATEV Dokument mit 6500 angelegt. Den Rentnerschlüssel hatte ich mit 40 ab dem Erreichen der Altersgrenze eingetragen.

Mit der Januar-Probeabrechnung kam dann die Fehlermeldung LN04466, dass der Beitragsgruppenschlüssel für die Rente nicht zulässig ist. Die Meldung 50 konnte nicht erstellt werden. Daraufhin habe ich recherchiert und herausgefunden, dass ich den Rentnerschlüssel bei einem Minijob (neben Altersrente) nicht erfassen muss und habe den Rentnerschlüssel ab 02,2022 wieder herausgenommen. Dann wurde die Meldung 50 erstellt und der Hinweis mit der Geringfügigkeitsgrenze tauchte auf.

_annk_0-1674129890078.png

 

Vielleicht können Sie mir hierbei auch weiterhelfen.

 

Ich danke Ihnen vielmals!

 

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t_r_
Allwissender
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So sollte es aus meiner Sicht geschlüsselt sein und funktionieren:

 

sv-daten.png

 

rentner.png

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_annk
Einsteiger
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Hallo,

 

vielen Dank. Bei den Eingaben für Rentner hatte ich den Beginn der Regelaltersgrenze drin. Das habe ich noch gelöscht und jetzt funktioniert alles wunderbar, vielen lieben Dank.

 

LG

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letzte Antwort am 19.01.2023 14:16:06 von _annk
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