Hallo ,
wenn ich neuen MA anmelden , bekommen immer folgende Nachweis
* Beiträge für den neu erstellten Mitarbeiter Mitarbeiter werden im nächsten Schätz-Beitragsnachweis nicht automatisch berücksichtigt.
Was soll ich machen ? Muss ich etwas besonders machen ?
Vielen Dank im voraus
Hallo,
wird bei einem Neueintritt eines Mitarbeiters eine Krankenkasse verwendet, die bisher noch nicht abgerechnet wurde, gibt es keine Basis vom Vormonat für die Schätzung. Deshalb sind manuelle Eingaben für die neue Krankenkasse zwingend erforderlich.
Um die Schätzung für die neue Krankenkasse zu erfassen gehen Sie wie folgt vor:
1) Wählen Sie auf der Mandantenebene in der Menüleiste Abrechnung | Beitragsnachweis Schätzung.
2) Klicken Sie Erstellen und wählen Sie die neue Krankenkasse aus. Falls bereits für den Monat eine Schätzung erstellt wurde, haben Sie die Möglichkeit die Schätzung zu korrigieren. Dabei wird die letzte Schätzung für diesen Monat zur Korrektur vorglegt.
3) Erfassen Sie in der Spalte Absolute Betragsänderung pro Beitragsgruppe die Beträge für die Schätzung.
4) Klicken Sie auf Weitergeben. Dadurch öffnet sich das Dialogsfenster Daten senden.
5) Wählen Sie aus der Liste Mögliche Auftragsdaten den Eintrag Beitragsnachweise. Hier können Sie die zum Senden bereitstehenden Schätzwerte ansehen.
6) Mit der Schaltläche OK werden die Beitragsnachweise an das Rechenzentrum übermittelt.
Erfassen Sie die manuellen Beträge für die neue Krankenkasse nicht, werden diese im Folgemonat mit doppelten Werten verrechnet.
Weitere Informationen zur Beitragsnachweis-Schätzung finden Sie in unserer LEXinform/Info-Datenbank im Dokument 1013756.
Viele Grüße aus Nürnberg
Selina Heubeck
Personalwirtschaft
DATEV eG
Eine automatische Berücksichtigung wäre wesentlich besser!
Hallo
Ja, ich will eine automatische Berücksichtigung.
Ich habe den hacken bei Automatische Schätzung der Beitragsnachweise für den Folgemonat mit dem Monatsabschluss durchführen gesetz.
Und trotzen bekomme ich die Hinweis. Gibt es andre hacken ?
Grüße
Denitsa
Hallo ,
vielen Dank für die Antwort.
Ich bekomme diese Hinweis immer , egal ob die KK bischer abgerechnet wurde oder eine ganz neue KK.
Grüße
Denitsa
Hallo ,
vielen Dank für die Antwort.
Ich bekomme diese Hinweis immer , egal ob die KK bischer abgerechnet wurde oder eine ganz neue KK.
Dieser Fälle ist für eine Minijobberin
Wir haben 25 Minijobberin so des Bundesknappschaft wurde viele male bisher abgerechnet
Grüße
Denitsa
Hallo Denitsa,
die DATEV-Lohnprogramme ermitteln für "Schätzer" die Höhe der Gesamt-Sozialversicherungsbeiträge für den laufenden Monat auf der 100-Prozent-Basis des Vormonats. Diese Vorgehensweise bestätigt der Gesetzgeber im "Ersten Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft".
Damit ist klargestellt, dass alle Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge in Höhe des Vormonats zahlen können. Die Vormonatsbeiträge können unverändert als Basis für die aktuellen Beiträge herangezogen werden.
Möchten Sie trotzdem die Schätz-Beitragsnachweise anpassen, da Sie z. B. Neueintritte oder Krankenkassenwechsel sofort berücksichtigen möchten, müssen Sie die Schätzung manuell bearbeiten.
Falls Sie die Schätzung nicht manuell anpassen, werden die Beiträge im Folgemonat durch die Restbeitragsberechnung (Restbetrag vom Vormonat + voraussichtliche Beitragsschuld) abgeführt.
Eine automatische Berücksichtigung wird auch künftig nicht stattfinden.
Weitere Informationen finden Sie in folgenden Dokumenten:
Sozialversicherungsbeiträge abführen - Hintergrund
Sozialversicherungsbeiträge abführen: Beitragsnachweis, Schätzung
Liebe Grüße
Lara Hien
Personalwirtschaft
DATEV eG
Eine automatische Berücksichtigung wird auch künftig nicht stattfinden.
Schade.