Lässt sich der Hinweis #LN04364 irgendwie dauerhaft ausblenden oder müssen wir jetzt damit leben? Es handelt sich um eine AN in Elternzeit, insoweit ist keine Meldung nötig. Ist alles mit der KK geklärt. Nur die Meldung in Datev erscheint fleißig weiter.
Hallo,
im Verarbeitungsprotokoll haben Sie die Möglichkeit, selektierte Hinweismeldungen dauerhaft auszublenden.
Hierfür rufen Sie unter Mandantendaten | Protokolle die Verarbeitungsprotokolle auf.
Neben der blau markierten Zeile (Erstellzeit, Monat, VKZ, Verarbeitung) klicken Sie auf das Filtersymbol mit dem Stift.
In der Gruppe "Meldungsnummern" aktivieren Sie das Kontrollkästchen "Meldungsnummern ausblenden" und erfassen dann in der jetzt aktiven Zeile die Meldungsnummer ohne "#LN".
Danke für den Hinweis. Folge ich dem, erhalte ich meiner Ansicht nach überhaupt keine Hinweise dieser Art mehr. Korrekt?
Meine Frage zielte auf das Abstellen von erledigten bzw. hinfälligen Hinweisen (wie z.B. weil der AN in Elternzeit ist). Das wäre sowas wie ein Storno der Anforderung. Ich denke, da gibt es einen Unterschied zu beachten.