abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Hinweis #LN04364 DEÜV - Anforderung Jahresmeldung Abgabegrund 50 ausblendbar?

2
letzte Antwort am 24.08.2023 08:39:48 von anjuwan
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
anjuwan
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 3
99 Mal angesehen

Lässt sich der Hinweis #LN04364 irgendwie dauerhaft ausblenden oder müssen wir jetzt damit leben? Es handelt sich um eine AN in Elternzeit, insoweit ist keine Meldung nötig. Ist alles mit der KK geklärt. Nur die Meldung in Datev erscheint fleißig weiter.

 

DEÜV Meldung trotz Elternzeit.png

Cheers
DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
77 Mal angesehen

Hallo,

 


im Verarbeitungsprotokoll haben Sie die Möglichkeit, selektierte Hinweismeldungen dauerhaft auszublenden.


Hierfür rufen Sie unter Mandantendaten | Protokolle die Verarbeitungsprotokolle auf.


Neben der blau markierten Zeile (Erstellzeit, Monat, VKZ, Verarbeitung) klicken Sie auf das Filtersymbol mit dem Stift.


In der Gruppe "Meldungsnummern" aktivieren Sie das Kontrollkästchen "Meldungsnummern ausblenden" und erfassen dann in der jetzt aktiven Zeile die Meldungsnummer ohne "#LN".

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
anjuwan
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
69 Mal angesehen

Danke für den Hinweis. Folge ich dem, erhalte ich meiner Ansicht nach überhaupt keine Hinweise dieser Art mehr. Korrekt?

Meine Frage zielte auf das Abstellen von erledigten bzw. hinfälligen Hinweisen (wie z.B. weil der AN in Elternzeit ist). Das wäre sowas wie ein Storno der Anforderung. Ich denke, da gibt es einen Unterschied zu beachten.

Cheers
2
letzte Antwort am 24.08.2023 08:39:48 von anjuwan
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage