Hallo zusammen,
bei der November Probeabrechnung ist mir bei dem Fehler-/Hinweisprotokoll bei einem Mitarbeiter folgende Meldung gekommen:
"Der AG-Beitrag zur bAV bzw. ZVK/VBLU übersteigt im lfd. Jahr den Mindestbeitrag von 240,00 €. Voraussetzungen für die Förderung nach §100 EStG sind deshalb erfüllt. Damit die Förderung ausgeschöpft werden kann, aktivieren Sie das Kontrollkästchen "240 Euro Mindestbeitrag für Förderfähigkeit wird voraussichtlich erreicht" rückwirkend ab dem Monat, ab dem ein AG-Beitrag gezahlt wurde."
Ich habe das Kästchen dann im Bearbeitungsmonat März (Eintritt Mitarbeiter) aktiviert, jetzt kommt die Meldung aber wieder. Muss ich dieses Kästchen dann in jeden Bearbeitungsmonat aktivieren oder reicht es einmal?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Hallo @Chrissi2,
wir schauen uns gerne genauer an, warum trotz rückwirkendem Setzen des Häkchens weiterhin dieser Hinweis ausgegeben wird.
Wenden Sie sich dazu bitte über einen anderen Servicekanal an uns.