abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Hilfe zum Thema KUG, arbeitszeitunabhängige Provision

4
letzte Antwort am 27.01.2021 08:34:34 von jofritz
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
jofritz
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 5
166 Mal angesehen

Hallo, ich hoffe auf Hilfe!!!

ich habe ein persönliches Problem und weiß mir nicht mehr zu helfen... hier die Situation, die ich so noch nicht im Netz gefunden habe.
Kurzarbeit 50%, Verkäufer von Dienstleistungen im IT Umfeld, Provisionen fallen an und zwar völlig unabhängig von meiner Arbeitszeit in Höhe von X% der Marge, die multipliziert mit den Leistungszeiten meiner Subunternehmer im Projekteinsatz errechnet wird. Es gibt keinen Garantieanteil. Meine Subunternehmer sind in IT Projekten im Einsatz und arbeiten in aller Regel voll. Die Verträge und somit die Laufzeiten der Projekte sind bereits lange vor Corona und Kurzarbeit geschlossen worden.
Nun zur Problematik:
aus meiner Sicht sollte ich das "arbeitszeitabhängige Grundgehalt" im Maße der Kurzarbeit gekürzt bekommen mit entsprechender Kompensation durch die Agentur. Der Anteil der Provision sollte normal vom Arbeitgeber zu 100 % ausbezahlt werden (so auch im Arbeitsvertrag), da er mit meiner Arbeitszeit nichts (gar nichts) zu tun hat.
Derzeitige ist: mein Grundgehalt ist um 50% gekürzt, die Provision wird 100% ausgezahlt, ich bekomme jedoch kein KUG. Dies hat zur folge, dass ich zwar der Kurzarbeit unterliege, aber keinerlei Kompensation erhalte.
Dies führt zu empfindlichen Einkommenseinbußen, die aus meiner Sicht nicht nachvollziehbar und zudem mittlerweile existenzbedrohend erscheinen.
Ich bitte um kurzfristige Reaktionen oder Nachfragen, falls ich in einigen Punkten unklar war.
Vielen Dank und viele Grüße, Joachim

Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 2 von 5
161 Mal angesehen

@jofritz  schrieb:

ich bekomme jedoch kein KUG. 


Dies kann durchaus richtig sein, wenn Sie mit Ihrem gekürten Ist-Entgelt zzgl. Provision über der Beitragsbemessungsgrenze (2020 € 6.890,00 - 2021 € 7.090,00) liegen. Dann ist die Differenz zwischen dem pauschalierten Soll-Kug und dem pauschalierten Ist-Kug € 0,00.

 

Die Berechnung ist in der Kug-Tabelle des Bundesagentur beschrieben. Hier als Link die Tabelle für 2021 für den 1. bis 3. Bezugsmonat: https://www.arbeitsagentur.de/datei/berechnung-des-kurzarbeitergeldes-2021-67-60-prozent-_ba146763.pdf Wobei die Berechnungsvariante auch in den anderen Monaten gleich ist.

jofritz
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 5
143 Mal angesehen

sorry, dass ich erst so spät zum Antworten komme...

es mag Monate geben, da ist es möglicherweise grenzwertig... falls noch Provisionsnachzahlungen kommen, da mehr gearbeitet wurde, als in den Vormonaten ausbezahlt wurde... aber naturgemäß schmelzen die Umsätze im Krisenmodus doch auch etwas.

Exemplarisch z.B. der Monat August, hier kann ich mir nicht vorstellen, dass ich über Bemessungsgrundlagen hinausschieße:

Brutto Bezüge (50%) € 1.783,57

Abschlag Provision (wird im Folgemonat auf den tatsächlichen Wert korrigiert) (100%) € 2.000,00

Privatfahrten € 489,00

Whg/Arbeit € 420,66

und nochmals Whg/Arbeit € 136,80

führt zu Gesamt-Brutto von 4.830,03

 

das führt dann zu einer Nettoauszahlung von € 1.899,20

 

September ist vergleichbar mit Nettoauszahlung € 1.950,36

Oktober aufgrund vieler Urlaubstage € 2.391,69

 

Kurzarbeit läuft seit März mit durchgängig 50%

Bei meiner Sicht der Dinge käme ich bei 4 Kindern mittlerweile auf 87% Kompensationssatz plus meine Provision in voller Höhe. Abweichungen hiervon erscheinen mit willkürlich und nicht korrekt.

 

Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung,

 

Viele Grüße, Joachim

0 Kudos
Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 4 von 5
134 Mal angesehen

Moin,

 

anhand der Zahlen erschließt sich es mir nicht, warum kein KUG abgerechnet wird.

 

Auf 87% würden Sie zwar nicht kommen, weil zwar das Bruttogehalt um 50% reduziert ist, durch die Provision und die PKW-Nutzung aber insgesamt weniger als 50% Reduzierung vorliegt. Aber zumindest das "normale" KUG mit 67% sollte vorhanden sein.

 

Warum aber gar kein KUG abgerechnet wird, sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber bzw. der lohnabrechnenden Stelle klären.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

0 Kudos
jofritz
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 5
130 Mal angesehen

Vielen Dank für die Antwort,

bei der Klarstellung bin ich derzeit, jedoch ohne viel Erfolg, man stellt sich stur.

 

Wie würde denn auf der Grundlage eines beliebigen Monats (s.o.) eine Musterrechnung aussehen? Das würde mir bei der Argumentation sicherlich weiter helfen. Vielen Dank für die Auskünfte bis jetzt und viele Grüße, Joachim 

0 Kudos
4
letzte Antwort am 27.01.2021 08:34:34 von jofritz
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage