Hallo zusammen,
wir haben hier eine knifflige Situation und hoffen auf eure Unterstützung!
Unser Mandant hat bis Dezember 2023 die Lohnabrechnungen von einem anderen Lohnabrechnungs-Dienstleister (nicht DATEV) erstellen lassen. Seit Januar 2024 übernehmen wir die Abrechnungen mit DATEV Lohn und Gehalt. Jetzt sind uns und unserem Mandanten bereits einige Unstimmigkeiten in den Abrechnungen aus 2023 aufgefallen, die dringend korrigiert werden müssen.
Der bisherige Dienstleister sagt, dass er keine Möglichkeit mehr hätte, die Abrechnungen zu korrigieren, und fordert uns auf, die Korrekturen selbst vorzunehmen. Da es jedoch eindeutig um Sachverhalte aus 2023 geht und eine Zuordnung zum Jahr 2024 schlichtweg falsch wäre, stehen wir vor einem Dilemma.
Habt ihr vielleicht Ideen, wie wir vorgehen können? Gibt es die Option, die gesamten Jahreslohnwerte rückwirkend für 2023 zu übernehmen und nur die nötigen Korrekturen durchzuführen?
Wir hoffen auf Eure Ideen!
Viele Grüße,
Josi 😊
Hallo.
Ich benutze kein Lohn und Gehalt, vielleicht hilft das aber trotzdem weiter:
Können Sie eventuell für diesen Mandanten eine 2. Mandantennummer benutzen, auf dem Sie Lohn und Gehalt ab 2023 einrichten und dort das komplette Jahr oder eventuell ab dem Monat, in dem es erstmalig nicht passt oder Differenzen gibt?
Dann könnten Sie das parallel laufen lassen und hätten keine Probleme mit der Januar oder Februar-Abrechnung, je nach dem, wie lange die Korrekturen dauern würden.
Viele Grüße und viel Glück
Guten Morgen,
da würde ich abgrenzen wollen:
Um wie viele Mitarbeiter geht es denn in Summe?
Wer zahlt den ganzen Aufwand und vor allem, was für Korrekturen müssten denn gemacht werden?
Ich würde mal behaupten, das der bisherige Abrechner einfach keine Lust hat nochmal Korrekturen durchzuführen. Von können kann denke ich hier keine Rede sein. Eine Software die so unflexibel ist kann ich mir nicht vorstellen - wobei wir sind in Deutschland 🤔
Hallo Josi,
Hier kommt es ganz darauf an, wie der Mandant übernommen wurde. Wurde ein Systemwechsel vorgenommen, so ist sicherlich keine rückwirkende Korrektur mehr möglich. Auch der abgebende Steuerberater hätte vermutlich keine Chance mehr, Änderungen vorzunehmen. Wurde jedoch die komplette Unterberaternummer übertragen, so würde ich es einfach mal in einer Probeabrechnung versuchen, ob Daten rückwirkend geändert werden könnten.
Die Frage ist ja, ob der Aufwand für grosse Änderungen realistisch ist, oder ob es nicht besser ist, ab sofort aufzuräumen. Immerhin wäre es ein sauberer Start mit dem kompletten Jahr.
Viel Erfolg
Constanze