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Hilfe bei Anlage einer 20% pauschalbesteuerten Lohnart auf Tagelohnbasis

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letzte Antwort am 26.10.2021 16:15:37 von t_r_
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unklarer_Posten
Fortgeschrittener
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Ein Kunde steigt auf Lohn und Gehalt um und hat im Vorsystem die Lohnart "Nachtpauschale", welche einen Grundwert von 30€ hat und tageweise geschlüsselt werden kann, d.h. hat ein Mitarbeiter drei Nachtschichten im Monat gemacht, wird in der Monatserfassung die Lohnart mit einer 3 als Wert erfasst damit insgesamt 90€ abgerechnet werden.

 

Die Lohnart ist für den AN steuer- und sozialversicherungsfrei und wird mit 20% pauschal besteuert.

 

Fragt mich nicht nach der gesetzlichen Grundlage, aber laut Aussage der Kundin wurde das so noch nie bei Prüfungen beanstandet. 😄

 

Wir tun uns jetzt schwer, die Lohnart so in LuG anzulegen, da bei einer Neuanlage ja bereits der Lohnartenkern darüber entscheidet, was man später noch schlüsseln kann und da nichts Passendes dabei ist.

 

Hat jemand einen Tipp?

 

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DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 

 


Lohn und Gehalt bietet Ihnen von DATEV vorgegebene Lohnarten an (DATEV-Standardlohnarten). Die Standard-Lohnarten werden von DATEV nach den derzeit gültigen gesetzlichen Bestimmungen angelegt und aktuell gehalten. Diese Lohnarten decken die üblichen Abrechnungsfälle ab, z. B. Gehalt, Stundenlohn, Überstundenvergütung.


Bevor Sie individuelle Lohnarten anlegen, prüfen Sie, ob die benötigte Lohnart schon als DATEV-Standardlohnart existiert. Dafür können Sie sich unter Kanzlei | DATEV-Standardlohnarten anzeigen... die DATEV-Standardlohnarten anzeigen lassen. Alternativ geht dies auch über das DATEV-Hilfe Center. Dieses lässt sich sowohl über die  Kanzlei-, Mandanten- oder  Personalnummernebene unter Hilfe | Hilfe-Center aufrufen.  Als Suchbegriff geben Sie dort "Tabelle der DATEV-Standardlohnarten" ein. 


Falls ihre gewünschte Lohnart dort nicht enthalten sein sollte, haben Sie noch die Möglichkeit eine individuelle Lohnart im Programm Lohn und Gehalt anzulegen. In unserem Dokument 1071690 Lohnarten für die Lohnabrechnung mit Lohn und Gehalt anlegen wird Ihnen unter Kapitel 3.4 Lohnarten kopieren oder neu anlegen das weitere Vorgehen erklärt. 

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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t_r_
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Hallo,

 

ohne Ihnen zu nahe treten zu wollen, sollten Sie nach meiner Ansicht erst einmal eine entsprechende lohnsteuerrechtliche Beurteilung des Sachverhalts vornehmen. Nur dann können Sie auch eine korrekte Lohnart einrichten.

 

Nur weil etwas im Rahmen von Prüfungen noch nie beanstandet wurde, muss es ja nicht richtig sein.

 

Hier ist als Steuerberater Ihre Aufgabe den Mandanten gewissenhaft zu beraten.

 

Viele Grüße

T. Reich

unklarer_Posten
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ohne Ihnen zu nahe treten zu wollen, sollten Sie nach meiner Ansicht erst einmal eine entsprechende lohnsteuerrechtliche Beurteilung des Sachverhalts vornehmen. Nur dann können Sie auch eine korrekte Lohnart einrichten.

 

Wir sind als IT-Dienstleister gar nicht dazu befugt, sondern dürfen nur die Daten aus dem Vorsystem technisch 1:1 übernehmen. Wenn der Kunde daher wünscht, dass die vorhandene Lohnart so übernommen wird, müssen wir das leider irgendwie hinbekommen 🙂

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t_r_
Allwissender
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Dann müsste aber trotzdem ein Steuerberater dahinter sein, da dieses Datev-Produkt nach meiner Kenntnis ohne einen Genossen nicht zu bekommen ist.

 

Grundsätzlich werden Sie Probleme haben nicht rechtskonforme Lohnarten zu erstellen.

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letzte Antwort am 26.10.2021 16:15:37 von t_r_
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