Liebe Community,
aktuell habe ich eine Haushaltshilfe/Putzkraft im Privathaushalt.
Nach unseren Recherchen können wir diese als kurzfristiges Besch.verhältnis anmelden, da die Beschäftigung auf 1 Jahr befristet ist und die Mitarbeiterin max. 70 Tage in diesem Zeitraum arbeiten wird.
Das ganze sollte über das Haushaltsscheckverfahren ( Zuständigkeit: Knappschaft da kurzfristiges Besch.verhältnis ) abgewickelt werden, jedoch ohne Pauschalsteuer sondern mit Lohnsteuerklasse 6!
Jetzt stellen wir uns die Frage, wie läuft dies mit der Abführung der Lohnsteuer ab? Mtl. manuelle Überweisung aber wie wird dann die jhrl. Lohnsteuerbescheinigung und auch die Lohnsteueranmeldung erstellt?
Hatte jmd. bereits eine solche Konstellation?
Bin für jegliche Tipps und Tricks dankbar.
Viele Grüße
Das ganze sollte über das Haushaltsscheckverfahren ( Zuständigkeit: Knappschaft da kurzfristiges Besch.verhältnis ) abgewickelt werden, jedoch ohne Pauschalsteuer sondern mit Lohnsteuerklasse 6!
Jetzt stellen wir uns die Frage, wie läuft dies mit der Abführung der Lohnsteuer ab? Mtl. manuelle Überweisung aber wie wird dann die jhrl. Lohnsteuerbescheinigung und auch die Lohnsteueranmeldung erstellt?
Für das Haushaltsscheckverfahren darf das Arbeitsentgelt höchstens 538,00 EUR pro Monat betragen. Ich wüßte nicht, dass man beides (Haushaltsscheck + kurzfristige Beschäftigung) kombinieren kann.
Für die Abrechnung von kurzfristigen Beschäftigungen in LODAS habe ich diese Dokumente gefunden:
- Kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer
- Kurzfristig beschäftigte Mitarbeiter erfassen - Beispiele für LODAS
Die Lohnsteuer-Anmeldung und die Lohnsteuerbescheinigung können mit LODAS übermittelt werden. "Mein ELSTER" ist aber ebenfalls möglich.
Vielen Dank für Ihr Feedback.
Lt. tel Auskunft von Seiten der Knappschaft ist es möglich auch kurzfristige > € 538,00 über das Haushaltsscheckverfahren abzuwickeln.
Auf Grund dessen gibt es beim Anmeldeformular das Feld "befristet bis".
Habe ich hier falsche Auskünfte erhalten?
Ansonsten würde ich über LODAS abrechnen aber favorisieren zum Wohle unseres Mandanten, falls möglich, das Haushaltsscheckverfahren.
Weiterhin vielen Dank für jegliche Erfahrungswerte, Einschätzungen und Feedbacks.
Viele Grüße
Hallo,
laut dieser Seite der minijobzentrale wäre es wohl auch möglich, unter Berücksichtigung der Berufsmäßigkeit. Vielleicht zur Sicherheit eine schriftliche Auskunft verlangen, sofern Sie die nicht bereits bekommen haben.
https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/haushaltshilfe/detailseite.html
Gruß, vw
Nachtrag:
ich habe mal grob günstig gerechnet:
70 Tage/ Jahr x 6 Std. x 15€/h / 12 Monate = 525 €/ Monat, also unter Verdienstgrenze ...
Oder sollen die 70 Tage nicht aufs Jahr verteilt werden sondern nur als Urlaubsvertretung?