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Haushaltshilfe

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letzte Antwort am 12.11.2025 13:04:49 von tax
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Angela88
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Hallo,

 

ich hoffe auf eure Unterstützung. 

 

Ein Mandant hat sich für sein Haus und die Kinderbetreuung eine Haushaltshilfe eingestellt. Wir sollen nun dafür den Lohn machen. Es handelt sich um ein Midijob. Eine Betriebsnummer ist laut Mandant vorhanden, aber keine Unfallversicherung. Ich stehe auf dem Schlauch. Die Unterkunft wird kostenlos zu Verfügung gestellt. Ich habe noch nie eine Haushaltshilfe abgerechnet. Was gibt es im Lohnprogramm zu beachten? Ich gehe davon aus, dass auch eine Sofortmeldung erfolgen muss. Ich muss nun, die komplette Lohnleistung erst einmal anlegen. Ich freue mich auf eure Hilfe. 

 

tax
Fortgeschrittener
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Ich habe das was gefunden  Lohnabrechnung Haushaltshilfe 

 

 

VG

Tax

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pogo
Experte
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Da gibt es nicht so viel zu beachten, weil kaum etwas anders ist.

 

Zuständig für die Unfallversicherung ist die Unfallkasse des Bundeslandes, die Kommunale Unfallversicherung, der Gemeinde-Unfallversicherungsverband, wie es auch immer in dem Bundesland heißt.

 

Die kostenlose Unterkunft muss als geldwerter Vorteil versteuert und verbeitragt werden. Dazu ist der jeweils gültige Sachbezugswert anzusetzen.

 

Eine Sofortmeldung wird nicht nötig sein, da ein Haushalt nicht sofortmeldepflichtig ist.

Angela88
Beginner
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Nachricht 4 von 5
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Verzeihen Sie meine "UNWISSENHEIT"!

Selbstverständlich habe ich gegooglt. Dennoch ist es aber so, dass man sich gerne austauscht, aus Sorge etwas nicht richtig zu machen. 

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tax
Fortgeschrittener
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Nachricht 5 von 5
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Entschuldigung.
Austauschen ja, die Frage war sehr allgemein gestellt, auch wegen der Sofortmeldung, da hatte ich das Gefühl wo soll man da anfangen.

 

 

Auf jeden Fall noch ein Tipp, lesen Sie mal § 107 GewO

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letzte Antwort am 12.11.2025 13:04:49 von tax
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