Hallo Communtiy,
wie kann iche eine Haushaltshilfe (Privathaushalt, im Midijobbereich über 450 € monatlich) abrechnen?
AG Nr. vorhanden; Lohnsteuersignal angefordert; BG kommunal - pauschaler Beitrag geklärt.
offene Fragen:
- U1 und U2?
- Insolvenzgeld?
Ich meine, bei Neuanlagen in den Masken irgendwo einmal ein Feld "Privathaushalt" gesehen zu haben.
Für Ihre Hilfe bzw. den berühmten Wink mit dem Zaunpfahl bereits jetzt vielen Dank.
Hallo,
ich rechne die Haushaltshilfe wie ein ganz normales Arbeitsverhältnis ab.
U1, U2 und Insolvenumlage werden genauso abgerechnet wie bei allen anderen Unternehmen.
Wird der AN krank, erhält er ganauso LFZ von dem der AN sich einen gewählten Prozentsatz zurückholen kann.
Ggf. müsste noch abgefragt werden ob es sich um eine Mehrfachbeschäftigung handelt da dies für die Erfassung
der Steuerklasse benötigt wird.
In der U1 und U2 gehe ich mit Ihnen konform.
Die Insolvenzgeldumlage muss von einem privaten Haushalt nicht abgeführt werden.
Ich meine, bei Neuanlagen in den Masken irgendwo einmal ein Feld "Privathaushalt" gesehen zu haben.
Diese Auswahlmöglichkeit ist mir nicht bekannt. Auf Mandantenebene Mandantendaten | Adresse | Mappe "Unternehmensdaten" wird als Unternehmensgegenstand Privathaushalt eingetragen: Das kommt aber in der Regel aus dem Stammdatenabgleich.
Viele Grüße
T. Reich
Hallo zusammen,
Das Thema möchte ich nochmal aufgreifen da mich das nun auch betrifft.
Als Arbeitgeber zahlt man für einen 450-Euro-Minijob im Privathaushalt niedrigere Abgaben als im gewerblichen Bereich. Deshalb möchte ich die geringfügig Beschäftigte Haushaltshilfe nicht normal wie jede andere AN anmelden.
Kann ich diese Haushaltshilfe über Lohn und Gehalt abrechnen oder muss ich das über die Minijob-Zentrale über das Haushaltsscheckverfahren machen???
Lg,
Hallo, Minijobber im Privathaushalt gehen nur über das Haushaltscheckverfahren, das will/darf die BUN nicht an die Datev abgeben.
Ok. Dann weiss ich Besscheid! Vielen Dank für die Info!!
Liebe Grüße