Hallo,
ich soll eine neue Mitarbeiterin in Lodas anlegen, die vorranging selbständig (anderer Berufszweig) ist und quasi nebenberuflich bei uns in der Kanzlei als Lohnbuchhlaterin anfängt. Ich bin mir jetzt unsicher, ob wir der Hauptarbeitgeber sind? Das andere ist ja quasi eine selbständige Tätigkeit .. also gibt es ja da keinen Arbeitgeber? Lieben Dank für die Info!
Hallo Frau Pfeiffer,
Hauptarbeitgeber ist salopp gesagt immer der Arbeitgeber welcher die "Haupt-"Steuerklasse (I-V) für die Abrechnung "beansprucht" und die ELStAM-Meldung entsprechend erstellt. Alle weiteren Arbeitgeber wären entsprechend dann Nebenarbeitgeber (Steuerklasse VI).
In Ihrem Fall kann also die Abrechnung als Hauptarbeitgeber zutreffend sein, wenn es keine anderen gibt
(hierzu auch den nachfolgenden Beitrag von Thomas gN2 beachten).
Mit freundlichen Grüßen
Manuel Lubbe
Hallo,
das entscheidet der Arbeitnehmer. Sie sollten ihn fragen. Es ist natürlich sehr wahrscheinlich, wenn es keinen weiteren Arbeitgeber gibt, dass sie Hauptarbeitgeber sind. Sie schreiben ja selbst, dass die Mitarbeiterin sonst einer selbständigen Tätigkeit nachgeht, also dafür keine Besteuerungsmerkmale benötigt.
Liebe Frau Pfeiffer,
ich kenne das noch von meinem alten Arbeitgeber und im Normalfall entscheidet das die Krankenkasse. Diesbezüglich muss eine Anfrage an die letzte gesetzliche Krankenkasse des Arbeitnehmers gemacht werden. Diese prüfen dann den Sachverhalt und geben Ihnen eine Rückantwort wie sie den Mitarbeiter anmelden müssen.
Liebe Grüße
Betina Kärcher
Hallo Frau Kärcher,
meiner Meinung nach betrifft Ihre Antwort die Sozialversicherung - und dahingehend stimmt Ihre Antwort. Die Krankenkasse muss entscheiden, ob der AN SV-pflichtig ist oder nicht.
Für die Lohnsteuerklasse sehe ich es wie in den ersten beiden Antworten geschrieben.
LG
VM