Hallo!
Wir haben bei einem neuen Mandanten erstmals Unterlagen für eine Gruppenunfallversicherung erhalten.
Bisher ist der Kelch an uns vorüber gegangen.
Wir haben viel zu dem Thema gelesen.
Es ist ein Vertrag mit einem Direktanspruch der Arbeitnehmer.
Wir haben herausgefunden, dass dann keine Steuerfreiheit gilt.
Leider liegen die Beiträge über der 100 Euro Grenze und somit fällt die Pauschalversteuerung raus und wir müssten die Summen bei den Mitarbeitern versteuern/verbeitragen.
Muss das auch gemacht werden, wenn es keinen Leistungsfall gab.
Der Grenzbetrag wurde meines Wissens nach am 22.03.2024 gestrichen durch die Zustimmung zum Wachstumschancengesetz. In §40b (3) EStG ist der Passus nicht mehr enthalten. Somit ist eine Pauschalversteuerung möglich.