Guten Morgen,
ich möchte eine Gruppenunfallversicherung über die Lohnabrechnung der Arbeitnehmer abrechnen.
Sie ist pauschalisierungsfähig.
Nun bin ich nach dem Info-Dokument 5303288 vorgegangen und habe die Stammlohnart 872 angelegt
und 20 % nicht unter Personaldaten sondern unter Mandantendaten - Pauschalsteuer - Abweichender Steuersatz 20% hinterlegt.
Im Anschluss habe ich für jeden Arbeitnehmer den Beitrag nach Ermittlung Gesamtbeitrag : Anzahl Arbeitnehmer = Beitrag pro Arbeitnehmer mit der Lohnart 872 als Bewegungsdaten in der Erfassungstabelle erfasst.
Meine Frage ist:
Wird hier automatisch auch der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer berücksichtigt oder muss die noch zusätzlich irgendwo erfasst werden z.B. über Nebenbuchführung?
Eigentlich habe ich es so verstanden, dass man die Gruppenunfallversicherung entweder über die Lohnabrechnung oder über die Nebenbuchführung erfasst; bin mir aber unsicher ob bei meinem oben genannten Vorgehen auch der Soli und Kist in der Lohnsteueranmeldung berücksichtigt wird wenn ich nur 20% unter Pauschalsteuer eintrage.
Über eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Nachtrag zu meine Frage oben:
Und warum wird die Gruppenunfallversicherung nicht unter der
Verdienstbescheinigung unten links auf den Lohnabrechnungen als pauschalversteuerte Zukunftssicherung ausgewiesen ?
Hallo,
ja, neben der pauschalen Lohnsteuer wird auch die pauschale Kirchensteuer und der pauschale Solidaritätszuschlag berechnet. Im Lohnkonto des Arbeitnehmers und/oder im Lohnjournal können Sie diese Werte finden.
Auf der Brutto/Netto-Abrechnung werden unter pauschal versteuerter Zukunftssicherung (P. verst. Zuk.sich.) Beiträge aus einer pauschalversteuerten betrieblichen Altersvorsorge ausgewiesen.
Vielen lieben Dank!
Hallo, leider werden bei mir die Beträge "P.verst.Zuk.sich" nicht ausgewiesen. LA 872 habe ich alles lt. Doc. hinterlegt, was ist falsch?
Hallo,
damit wir Ihren Sachverhalt genauer prüfen können, kontaktieren Sie uns gerne über einen anderen Servicekanal.
Hallo, wie oben beantwortet wird unter P.verst.Zuk.sich nur die betriebliche Altersvorsorge und nicht die Gruppenunfallversicherung mit Stammlohnart 872 ausgewiesen. Daher ist es richtig, dass die Gruppenunfallversicherung nicht dort ausgewiesen wird.
Vilen lieben Dank, genau diese Antwort habe ich gebraucht. 😁 leider war ich leicht verwirrt. 😕