Guten Morgen,
bezüglich der Bescheinigung der Buchstabe M in der LoSt Bescheinigung hätte ich eine Frage und zwar:
die Mitarbeiter meines Mandanten (Pizzeria) erhalten ein Mittagessen in der Pizzeria wo sie gestellt und das wird mit dem amtlichen Sachbezugswert auf der Lohnabrechnung erfasst.
Kommt hier die Großbuchstabe M ins Spiel? Muss ich diesbezüglich was unternehmen ? Oder das ist nur während einer beruflichen Auswärtstätigkeit und im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung.
Für eine Rückmeldung bin ich sehr sehr dankbar .
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Morgen,
meiner Ansicht ist hier kein Großbuchstabe "M" einzutragen, da nach diesen Regelungen § 41b Abs. 1 S. 2 Nr. 8 EStG i.V.m. § 8 Abs. 2 S. 8 EStG nur Auswärtstätigkeiten/doppelte Haushaltsführung die Kennzeichnung vorsehen.
Viele Grüße
T. Reich
Ja, meinem Verständnis nach auch nur bei Auswärtstätigkeiten/doppelter Haushaltsführung.
Lieben Dank!!!