Hallo zusammen,
gerade habe ich folgendes Problem:
Mandant stellt für 6 Wochen einen AN aus Österreich ein. Der AN ist Grenzgänger, Wohnung und Arbeitsstätte liegen je 30 Km innerhalb der Grenze.
Wie ist dieser AN abzurechnen? Beschränkt steuerpflichtig? SV-Beiträge hier in Deutschland?
Leider habe ich noch keine hilfreichen Infos gefunden.
Im Voraus vielen Dank für Tipps dazu.
Viele Grüße MarionS.
Hallo MarionS.,
rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten.
Bitte klären Sie mit den zuständigen Institutionen, wie die Abrechnung erfolgen muss.
Gerne können Sie das Dokument Grenzgänger (Beispiele für LODAS) auf relevante Informationen prüfen.
@MarionS1 schrieb:innerhalb der Grenze.
Heißt das jetzt in Deutschland oder in Österreich? Und ist die Arbeitsstätte eine Betriebsstätte des AG?
Guten Morgen,
sorry, ich hatte mich vertippt:
Wohnung ( in Österreich) und Arbeitsstätte (in Deutschland) liegen innerhalb der Grenzzone von 30 KM.
Somit sollte der AN ein Grenzgänger sein.
Dankeschön.
MarionS.
@MarionS1 schrieb:Wohnung ( in Österreich) und Arbeitsstätte (in Deutschland) liegen innerhalb der Grenzzone von 30 KM.
Somit sollte der AN ein Grenzgänger sein.
Ja, wenn die Bescheinigung des FA vorliegt, dann ohne Steuer abrechnen.