Hallo!
Wenn ein GF rückwirkend SV pflichtig wird und für die letzten 4 Jahre Sozialversicherung nachgeholt werden muss, wird die SV vom Bruttolohn oder vom Netto gerechnet?
Ich habe schon das ganze Netz durchforstet, konnte aber nichts finden.
Hat jemand Erfahrung?
Hallo,
warum sollte die SV denn vom Netto berechnet werden? Oder meinen Sie, auf ein abweichendes (höheres) Brutto hochrechnen?
Das kommt darauf an, ob der GF (nach Vereinbarung mit der Gesellschaft) mit den Beiträgen belastet werden soll oder nicht.
M.W. entsteht eine Nettohochrechnung auf Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträge bei Scheinselbständigen aus dem Nettolohn, da dies dem Zufluss, also der Nettoauszahlung, entspricht.
Beim Gf sieht das m.E. anders aus. Hier ist das Bruttogehalt maßgebend. Die Lohnsteuer ist unerheblich, da bereits abgeführt, aber nun wird der Gf rückwirkend zum Arbeitnehmer aus sozialversicherungsrechtliche Betrachtung (wurde zuvor als Unternehmer gesehen) und genießt auch die arbeitsrechtlichen Vorzüge und den Schutz von Arbeitnehmern.
Arbeitnehmer und Arbeitgeberbeiträge werden aus dem Bruttogehalt errechnet, welche vollständig der Arbeitgeber zu tragen hat. Ausnahme: Rückforderung vom Arbeitnehmer der Arbeitnehmerbeiträge maximal bis drei Monate.
Wir hatten so einen Fall, den wir jedoch abgewendet bekamen und die Prüferin stellte dies wie ausgeführt dar. Im Zweifel bei der Prüfungsstelle der DRV eine Auskunft einholen.
Vielen Dank, das hilft mir weiter.