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Gleitzonenberechnung bei Sachzuwendungen (LoA 2770 und Folgelohnarten)

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letzte Antwort am 20.12.2024 10:08:23 von Rosi0812
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Rosi0812
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Hallo zusammen,

 

eine Mitarbeiterin liegt mit Ihrem Teilzeit-Gehalt innerhalb der Gleitzone. Da sie aber mehrfach im Jahr (Umfang zu Beginn des Jahres unklar, weil nicht bekannt ist, in welchem Rahmen der Verein Spiele absolviert), hatte ich sie vorab nicht mit der Gleitzonenregelung abgerechnet.

In der Übersicht SV-pflichtiges Jahresarbeitsentgelt erscheint sie nun mit 23.500 Euro. Dieser Betrag ist das reine Gehalt. Die Werte für den Sachbezug, die ja auch das SV-Brutto erhöhen, werden hier gar nicht berücksichtigt. Mit dem Gehalt wäre sie in der Gleitzone.

Laut Abrechnung hatte sie ein SV-Brutto von 29.500 Euro. Mit dem Gehalt wäre sie nicht in der Gleitzone.

Was ist denn nun für die Berücksichtigung der Gleitzone ausschlaggebend?
Leider war die Krankenkasse nicht in der Lage, mir diese Frage zu beantworten.

 

Ich hoffe also auf Ihr/Euer Schwarmwissen.

Vorweihnachtliche Grüße
Rosi0812

pogo
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Man soll ja das laufende Entgelt schätzen, wenn es schwankend ist, um zu entscheiden, ob die Beschäftigung im Midijob Bereich liegt oder nicht.

 

Nun ist das Jahresgehalt nur 500€ von der Midijob-Grenze entfernt.

 

Wie wahrscheinlich war es bei der Vorausschau (Anfang des Jahres), dass diese 500€ nicht übertroffen werden durch die Spiele? Vielleicht gibt es ja Erfahrungswerte aus der Vergangenheit?

 

Da jetzt nochmal 6000€ (500€ im Monat im Schnitt) dazukamen, klingt es sehr unwahrscheinlich, dass das durchschnittliche Gehalt bei max. 2000€ hätte liegen können.

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Rosi0812
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Mir geht es darum, welcher Wert nun zur Berechnung herangezogen werden soll/muss.
Ich hatte die Mitarbeiterin ohne Gleitzone abgerechnet, nun bin ich unsicher, ob das richtig oder falsch war. Ich muss ja auch wieder einen Entscheidung für 2025 treffen.

In der Übersicht SV-pflichtiges Jahresarbeitsentgelt stehen nur 23.500 Euro (=Gleitzone), auf der Abrechnung aber 29.500 Euro (= keine Gleitzone).
Was ist hier die richtige Bezugsgröße?

Vorauszusehen war nichts davon. Es gibt Karten, die in der Belegschaft verteilt werden (sehr kleine Firma). Es ist nicht gesichert, wer wie oft hingeht - genauso unsicher ist, wie weit der Verein in den einzelnen Wettbewerben kommt. Ein verlorenes Spiel führt hier i. d. R. zum Ausscheiden.

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pogo
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Ohne Gleitzone hat sich meiner Ansicht nach als richtig herausgestellt und sollte dann auch so wieder für 2025 gelten.

 

Die Karten wird es ja mit hinreichender Sicherheit geben, der Betrag muss also bei der Ermittlung des Arbeitsentgelts berücksichtigt werden. Du weißt nur nicht in welcher Höhe der Sachbezug tatsächlich liegen wird. Also muss man aufgrund des Vorjahres schätzen -> kein Midijob.

 

Stellt sich die Schätzung dann irgendwann als falsch heraus und die Midijobgrenze zukünftig als unerreichbar, kannst du ab diesem Zeitpunkt Midijobabrechnungen machen.

Danach sieht es für mich aber nicht aus und du wirst im Zweifel mit einem RV-Prüfer besprechen, warum du wie abgerechnet hast.

 

So würde ich es handhaben, aber natürlich ohne Gewähr. Und dass sich sonst niemand einmischen wollte, zeigt schon, dass es nicht so trivial ist, eben weil es für mich ein Grenzfall ist, der sich im Jahr in die eine oder andere Richtung entwickeln kann.

Eins ist aber klar, wenn du die Schätzung unterjährig änderst, gilt folgende Änderung erst ab diesem Zeitpunkt und nicht von Jahresanfang an.

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Rosi0812
Einsteiger
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Vielen Dank, ich denke, das hilft mir schon weiter. Ich bin gespannt, ob das bei der Prüfung im März zum Thema wird.

 

Schöne Feiertage und alles Gute für das neue Jahr!

 

Viele Grüße

Rosi0812

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letzte Antwort am 20.12.2024 10:08:23 von Rosi0812
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