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Gezillmerte BAV Verträge

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letzte Antwort am 31.01.2019 11:02:20 von a_eger
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a_eger
Beginner
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Nachricht 1 von 6
458 Mal angesehen

Hallo,

um den Zuschuss nach §100 EStG zu bekommen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Unter anderem darf es kein gezillmerter Vertrag sein.

Dies muss ich doch prüfen und abklären.

Ich habe nun schon zwei Versicherungen danach gefragt und die verstehen nur Bahnhof.

Die hätten davon noch nie etwas gehört und wurden danach noch nie gefragt.

Hat hier jemand schon Erfahrungen gemacht oder wo bekomme ich die Info her?

Gibt es irgendwo ein Formular was alles abgefragt, geprüft werden muss und erfüllt sein muß

auf Grund der Änderungen nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz?

Danke für Eure Hilfe.

Grüße

cro
Experte
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Nachricht 2 von 6
112 Mal angesehen

Hallo,

gezillmerte (Gebühren der Versicherer werden als erstes mit den eingezahlten Beträgen getilgt = extrem geringe Rückkaufwerte) Verträge gibt es meines Wissens in der bAV seit mehr als einem Jahrzent nicht mehr. Daher evtl. auch die Aussagen der Versicherer.

Gruß

C. Rohwäder

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stbkittner
Beginner
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Nachricht 3 von 6
112 Mal angesehen

Hallo,

die Sparkassen-Versicherung hat solche Verträge, kennt sich damit auch aus, zumindest haben wir von dort neulich genau zu dem Thema mit Anfrage zu einem konkreten Vertrag Auskunft erhalten.

Ich hoffe es hilft weiter

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a_eger
Beginner
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Nachricht 4 von 6
112 Mal angesehen

Hallo Herr Rohwäder,

Sie verwirren uns nun total. Wir sind auf dem Informationsstand (auch DATEV auf Seminar)

es gibt nur Altverträge BAV die gezillmert sind. Evtl gibt es vereinzelt ungezillmerte, deswegen müsse man das abklären. Vermutlich werden nun neue Vertäge vermehrt ungezillmert sein.

Wieder Verwirrung pur.

Grüße

A.Eger

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cro
Experte
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Nachricht 5 von 6
112 Mal angesehen

Hallo,

klar ist es mühsam, sich bis zu dieser Info durch einen Vertrag zu lesen. Aber bei den ca. 50 letzten Verträgen diverser Anbieter steht in etwa (z.B. WWK § 10 der Allgemeine Bedingungen) "...Abschlussgebühren sind bereits im Beitrag einkalkuliert.....

Und das ist nicht verwirrend, so hoffe ich doch sehr.

Gruß

C. Rohwäder

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a_eger
Beginner
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Nachricht 6 von 6
112 Mal angesehen

Hallo,

Abschlussgebühren sind immer in die Beiträge einkalkuliert, aber der Punkt ist ob diese über die gesamte Laufzeit finanziert werden oder die ersten Beiträge komplett dafür verwendet werden.

Aber wie Frau Kittner gesagt hat, es gibt auch Versicherungen, die sich auskennen.

Danke und viele Grüße

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letzte Antwort am 31.01.2019 11:02:20 von a_eger
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