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Gesonderte Meldung für einen Monat erstellen -Lodas

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letzte Antwort am 19.11.2020 13:49:14 von ChristinaSorglos
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stucky
Beginner
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Unser Mitarbeiter wurde von der Deutschen Rentenversicherung angeschrieben. Es geht um die Klärung des Versicherungskontos nach Aufforderung durch das Familiengericht.

 

In dem Schreiben steht: Wir bitten Sie, Ihren Arbeitgeber aufzufordern, für die Zeit vom 01.07.19 - 31.07.19 eine gesonderte Meldung abzugeben. Mir ist nicht klar, warum nur ein Monat angefordert wird, wenn in dem Schreiben vorher die Zeit 01.01. - 31.07.19 als ungeklärte Zeit angegeben wird. Dieser Fall wird so in der Serviceinformation 1000947 auch nicht beschrieben.

 

Kann ich den Bearbeitungsmonat auf 07/19 setzen und unter Personaldaten/Sozialversicherung/DEÜV den Meldezeitraum 07/2019 eintragen. Wann wird die Meldung erstellt? Gehalt 12/19? Oder kann man die vorab anschieben?

 

Danke für eine Antwort

Anja Stuckenberg

 

 

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 5
780 Mal angesehen

Moin,

 

die gesonderte Meldung kann nicht für einen einzelnen Monat erstellt werden. Die Meldung wird immer BIS ZU dem Monat abgegeben, der angefordert wird.

 

Die Meldung kann immer nur zusammen mit einer Abrechnung übermittelt werden. Diese erfolgt also entweder mit der Abrechnung 12/2019 oder Sie machen (wenn die Meldung früher erfolgen muss) eine Wiederholungsabrechnung für einzelne Arbeitnehmer für 11/2019 für diesen Mitarbeiter.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

ChristinaSorglos
Einsteiger
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Nachricht 3 von 5
573 Mal angesehen

Hallo,

 

ich habe dazu auch noch eine Frage. Ich muss diese Meldung bis einschl. 09/2020 abgeben. Nun habe ich die Daten so wie oben angegeben erfasst. Bei der Wiederholungsprobeabrechnung für diese Mitarbeiter bekomme ich nun aber den Fehler angezeigt, dass die Abrechnungsart ungültig ist und nicht verarbeitet wird. "Es wurde bereits eine Vorwegabrechnung für den nächsten Abrechnungsmonat oder eine Erstabrechnung gesendet."

 

Habe ich irgendwas vergessen? 

 

Danke & Grüße


Christina

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Christina,


prüfen Sie, ob für den Mitarbeiter die Vorwegabrechnung gewählt wurde. Das Feld Zuordnung zur Abrechnungsgruppe finden Sie unter Personaldaten | Beschäftigung | Tätigkeit im Register Allgemeine Angaben.


Nach einer Vorwegabrechnung gilt der Abrechnungsmonat als abgeschlossen, d. h. es ist keine Wiederabrechnung für den Vormonat mehr möglich. Sie können den Vormonat jederzeit über eine Nachberechnung korrigieren. Vorwegabrechnungen können, bis zur endgültigen Monatsabrechnung, beliebig oft durchgeführt werden. 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
ChristinaSorglos
Einsteiger
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Nachricht 5 von 5
511 Mal angesehen

Hallo Frau Frohmeyer,

 

vielen Dank, das war mein Problem! 

 

Grüße

Christina

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letzte Antwort am 19.11.2020 13:49:14 von ChristinaSorglos
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