Hallo,
ein Arbeitnehmer hat vom Arbeitgeber ein Geschenk im Wert von 200 € erhalten. Für dieses Geschenk will der Arbeitgeber nun die
Pauschalsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge übernehmen. Mit LODAS konnte ich so einen Fall ohne Probleme abrechnen,
mit LuG funktioniert es nicht und ich weiß nicht, was falsch ist.
Ich habe den Betrag mit der Lohnart 2770 erfasst. In den Stammdaten sind die Häkchen gesetzt bei der Übernahme der Abgaben durch
den Arbeitgeber, wie im Dokument Nr. 1080841 angegeben. Die 200 € erscheinen zwar auf der Lohnabrechnung, werden hinzugerechnet
und als Nettoabzug wieder abgezogen, aber die übernommenen Abgaben mit den Lohnarten 2780 und 2790 erscheinen nicht, so dass ich
davon ausgehe, dass dann auch nichts abgerechnet wurde.
Was mache ich falsch? Fehlt irgendwo eine Angabe? Stimmt die Eingabe nicht?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Viele Grüße
M. Pfefferle
Hallo,
sind die Lohnarten 2780 und 2790 angelegt?
Wie hoch ist das laufende Brutto? Ist der Mitarbeiter vielleicht schon über der BBG, so dass keine SV anfällt und damit auch keine Hochrechnung?
LG
VM
Hallo M. Pfefferle,
die Lohnart 2780 „Übern. AN-SV aus Sachzuwendung“ wird nur dann abgerechnet, wenn auf die Lohnart 2770 „Sachzuwendung,nto,p.St.,sv-pfl.“ Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung anfallen, welche vom Arbeitgeber übernommen werden.
Die Lohnart 2790 „Übern.Steuer aus AN-SV,Sachzuw“ wird nur dann abgerechnet, wenn auf die Lohnart 2780 Lohnsteuer anfällt, welche vom Arbeitgeber übernommen wird.
Die Lohnarten werden also nicht abgerechnet, wenn für die Abrechnung der Lohnart 2770 keine SV-Luft für den Einmalbezug vorhanden ist, da die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) überschritten ist, so dass keine Arbeitnehmerbeiträge anfallen.
Die Abrechnung der Lohnarten erfolgt ebenso nicht, wenn keine SV-Pflicht vorliegt oder wenn die SV-Beiträge vom Arbeitgeber nicht übernommen werden.
Viele Grüße
Lara Hien
Personalwirtschaft
DATEV eG
Guten Tag,
In der Dok.-Nr. 1080841, Aktualisierung Okt. 2023 steht, dass die Netto-Sachzuwendung nicht im
Baulohn abgerechnet werden kann. Was mache ich, damit ich einen Geschäftsführer im Dachdeckerhandwerk richtig abrechne?
Wird die USt.Buchung immer manuell in der Fibu gebucht (4631 an 8613) oder ist das eine komfortable, interne Folgebuchung bei der Abrechnung wie im Dokument beschrieben?
Hallo,
Gesellschafter Geschäftsführer sind nicht baulohnpflichtig und haben daher auch keine Mitarbeitervariante. Anders gesagt: wenn keine Mitarbeitervariante hinterlegt ist, kann mit der Nettolohnart 2770 abgerechnet werden.
Sollten Sie bei dem Gesellschafter Geschäftsführer eine Mitarbeitervariante angelegt haben, kann nur mit einer Bruttolohnart (z. B. mit der DATEV Standardlohnart 2556) abgerechnet werden.
Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Sachverhalt individuell. Bitte wenden Sie sich über einen der anderen Servicekanäle an uns.