Hallo Community,
vielleicht hatte jemand schon mal diesen Fall und kann mir helfen?
Ich habe eine Frage, diese ist oben im Betreff schon kurz angedeutet, möchte diese etwas ausführlicher Beschreiben und ich hoffe jemand kann mir dazu Auskunft geben?
Was passiert in dem Fall, wenn ein(e) Geschäftsführer(in) in Elternzeit sich befindet, ein Firmenwagen hat aber kein Gehalt für diesen Zeitraum sich auszahlen lässt, wie sieht der Blick auf die Gehaltsabrechnung aus?
Liebe Grüße
MaWa
MMn sollte der/die Geschäftsführer(in) sich erst einmal erkundigen, ob die PKW-Nutzung zur Kürzung des Elterngeldes führt, um sich ggf. gegen eine Nutzung entscheiden zu können.
Hallo MaWa,
der Geldwerte Vorteil muss m.E. als "weitergewährte Arbeitgeberleistung während Unterbrechung" weiterhin in der Abrechnung erscheinen. Dahingehend spielt dann die sog. Bagatellgrenze eine Rolle, nach der sich entscheidet, ob sv-Beiträge fällig werden. Unter "weitergewährte ..... " findest du einiges im Hilfe-Center.
Bei uns betrifft das nur Fahrräder, die unterhalb dieser Grenze liegen, was beim Dienstwagen wahrscheinlich anders ist.
VG
Und dann wäre erst mal die Frage, ob die Gf sozialversicherungspflichtig ist oder als GGFin sozialversicherungsfrei ist.
Die Besonderheiten und Bagatellgrenze betrifft nämlich nur die SV.
Wenn sie als GGFin den Firmenwagen weiter nutzt, muss dies auch weiterhin als Gehalt abgerechnet werden.
Die Frage zur Anrechnung beim Elterngeld müsste aber dennoch geklärt werden.