Hallo,
wie rechnet man einen Geschäftsführer mit 2 Firmenwägen ab? Erfolgt die Erfassung wie bei normalen Arbeitnehmern, nur mit dem Unterschied, dass eben 2 Firmenwägen angelegt und abgerechnet werden?
Mit freundlichen Grüßen
EW
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
Richtig, es werden beide Fahrzeuge mit der 1 %-Methode abgerechnet. Jedoch nur bei dem Fahrzeug, welches für die Strecke Wohnung / Arbeit genutzt wird, wird diese Fahrtstrecke berücksichtigt.
Constanze
Wenn beide Fahrzeuge für F-W-T-Stätte genutzt werden und nicht belegbar ist, wie oft welches Fahrzeug genutzt wurde ?
Dann wird es sicherlich aus Sicht des Prüfers besser sein, diese Strecken dem teureren Fahrzeug zuzuordnen. Es sei denn, es handelt sich bei einem der Fahrzeuge um einen Oldtimer oder ein Cabrio. Dann könnte man vielleicht auch mit einer schriftlichen Stellungnahme versichern, daß dieses das tendenziell wesentlich geringer genutzte Fahrzeug ist.
Constanze
Dann wird es sicherlich aus Sicht des Prüfers besser sein, diese Strecken dem teureren Fahrzeug zuzuordnen
Ja, da wird der Prüfer wohl in diese Richtung gehen wollen...
Da wir dies aus Sicht des Unternehmers/Steuerberaters betrachten, werden wir die überwiegende Nutzung des günstigeren Fahrzeuges sicherlich argumentieren können. Jedenfalls eine diskutable Nebelkerze für die Verhandlungen mit dem Prüfer ;-).