Hallo,
ich habe einen Geschäftsführer, der SV-pflichtig (PGS 101, BGS 1111) abgerechnet wird und auch als unfallversicherungspflichtig gekennzeichnet ist.
Jetzt habe ich aber gesehen, dass dieser Geschäftsführer in der Einzelaufstellung zur Unfallversicherung nicht aufgeführt wird - weder bei den meldepflichtigen noch bei den nicht meldepflichtigen Arbeitnehmern. Somit wurde sein Entgelt auch bei der Datenübermittlung an die BG nicht berücksichtigt.
Habt ihr eine Idee wo ich noch nachschauen kann?
Hallo,
grundsätzlich sollte mit den genannten Schlüsselungen ein Andruck auf der Auswertung 420 erfolgen.
Nehmen Sie bitte über einen unserer weiteren Servicekanäle Kontakt zu uns auf, sodass der Sachverhalt eingehender geprüft werden kann.