Hallo Community!
Ich stehe etwas auf dem Schlauch.
Ich habe einen neuen Mandanten. Da habe ich rückwirkend die Lohnabrechnung für Januar und Februar abgerechnet. Nun wurde mir mitgeteilt, dass der GF für diese beide Monate nun doch kein Gehalt ausbezahlt bekommen hat. Die sollen evtl. im April oder Mai dann ausbezahlt werden.
Nun habe ich die Gehälter von Januar und Februar ins Minus gesetzt (über die Monatserfassung). Für März bekommt er wieder Gehalt. Habe eine Probeabrechnung gemacht, nun kommt aber ein Überzahlungsbetrag heraus. Aber er hat ja die Gehälter nicht bekommen. Dann kann das ja mit dem Überzahlungsbetrag nicht stimmen. Muss ich irgendwie noch etwas erfassen? Oder ist das mit den Minusbeträge falsch?
Vielen Dank schon mal!
LG
Grundsätzlich geht das Programm davon aus, dass ein abgerechneter Lohn auch ausgezahlt wurde. Wenn die Auszahlung nicht erfolgt ist, müssten Sie dies über einen individuellen Nettobezug, z.B. als "Korrektur Auszahlung" o.ä. gegenbuchen.
Ich würde in der Angelegenheit aber auch einmal die "Fachabteilung Körperschaftsteuer" mit zu Rate ziehen, damit auch Fragen zu verdeckten Gewinnausschüttungen/Einlagen gleich mit geklärt werden können.
Ich müsste quasi die Auszahlungsbeträge von Januar und Februar als Nettobezug dagegen buchen.
Aber es ist schon korrekt, dass ich die 2 Gehälter (Jan.+Feb.) im Brutto ins Minus setze?
Die Lohnsteuer wird ja dann für diese Beide Monate auch korrigiert?
Das Ganze läuft momentan über einen Insolvenzverwalter. Und da wurde mir mitgeteilt, dass er die Gehälter nicht im Januar + Februar ausbezahlt bekommt, sondern später
Das sollten Sie mit dem Insolvenzverwalter klären, was genau gemeint ist - Stornierung der bisherigen Abrechnungen mit Korrektur der Lohnsteuer oder nur Verschiebung der Auszahlung.
Schließlich ist auch der Insolvenzverwalter für eine korrekte Abgabe der LSt-Anmeldung verantwortlich.
Vielen Dank für Ihre Nachricht!
Es sollten die Abrechnungen korrigiert werden sowie die Lohnsteuer. Die Auszahlung wird verschoben