Hallo,
ich habe eine neu gegründete UG ( mit zwei fest Angestellten) vorliegen in der der Geschäftsführer/ Inhaber geringfügig beschäftigt sein möchte.
Er ist im Hauptjob ganz normal SV- Pflichtig.
Geht das trotzdem über 6500? U1+U2 pflichtig?
VG
Der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist mangels Vorliegen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses nicht Arbeitnehmer im Sinne der Sozialversicherung (vgl. die Erläuterungen unter dem vorstehenden Buchstaben a). Wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer nicht der Sozialversicherung unterliegt, erübrigt sich die Frage, ob er bei seiner GmbH eine geringfügige Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne ausüben kann. Pauschalabgaben sind für einen 450-Euro-Job bei seiner GmbH nicht zu entrichten.
Dok.-Nr.: 5300292
Das wären dann 450 EUR (könnten auch 100 oder 1.000 sein) mit St.-Klasse 6.
Vielen Dank für Ihre Antwort
nur um auf Nummer sicher zugehen.. ist der BGS dann 0000 richtig? mit Lst-Klasse 6.
Vielen lieben Dank