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Geschäfteführer einer UG geringfügig beschäftigt?

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letzte Antwort am 05.10.2021 09:17:28 von Jones
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Jones
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Hallo, 

 

ich habe eine neu gegründete UG ( mit zwei fest Angestellten) vorliegen in der der Geschäftsführer/ Inhaber geringfügig beschäftigt sein möchte. 

Er ist im Hauptjob ganz normal SV- Pflichtig.

 

Geht das trotzdem über 6500? U1+U2 pflichtig?

 

VG 

w_paul
Erfahrener
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Der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist mangels Vorliegen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses nicht Arbeitnehmer im Sinne der Sozialversicherung (vgl. die Erläuterungen unter dem vorstehenden Buchstaben a). Wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer nicht der Sozialversicherung unterliegt, erübrigt sich die Frage, ob er bei seiner GmbH eine geringfügige Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne ausüben kann. Pauschalabgaben sind für einen 450-Euro-Job bei seiner GmbH nicht zu entrichten.

Dok.-Nr.: 5300292

cro
Experte
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Das wären dann 450 EUR (könnten auch 100 oder 1.000 sein) mit St.-Klasse 6.

Jones
Einsteiger
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Vielen Dank für Ihre Antwort

 

nur um auf Nummer sicher zugehen.. ist der BGS dann 0000 richtig? mit Lst-Klasse 6.

Jones
Einsteiger
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Vielen lieben Dank

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letzte Antwort am 05.10.2021 09:17:28 von Jones
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