Morgen zusammen,
folgender Sachverhalt beschäftigt mich.
Unternehmer ist in 04.2023 verstorben. Seine Frau führt die Geschäfte seither fort. Im April 2024 wurde das Gewerbe auf die Frau umgemeldet. Dies wurde er Kanzlei erst nach Erstellung der Lohnabrechnung Juni 2024 mitgeteilt.
Fragebogen zur steuerlicher Erfassung ist eingereicht, aber noch keine Steuernummer erteilt. Eine neue Unternehmensnummer und Betriebsnummer ist vergeben.
Nun zur Frage:
Können die Daten im alten Lohnmandant (Betriebsnummer, Mitgliedschaft BG und Steuernummer) entsprechend einfach geändert werden? Oder muss die Abrechnung auf den Zeitraum März zurückgesetzt werden und mit einem neuen Lohnmandanten ab April 2024 begonnen werden?
Vielen Dank für Hilfe vorab.
Michael Vogel
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Herr Vogel,
eine Rücksetzung der Abrechnung ist nicht möglich.
Wir empfehlen auch keine rückwirkende Überschreibung der bereits hinterlegten Mandantenstammdaten.
Sie können hier mit einer neuen Mandantennummer arbeiten.
Hallo Frau Schön,
Ich sehe das richtig?
Die Monate 04.-06.2024 können nicht zurückgesetzt werden.
Eine Änderung der Abrechnung ab 04.2024 im bestehenden Mandat ist nicht möglich und es muss ein neuer Mandant ab 04.2024 angelegt werden.
Wie werden dann die doppelt anfallenden SV-Beiträge 04.-06.2024 unter der alten und der neuen Betriebsnummer der Krankenkasse plausibel gemacht?
Diese Lösung ist leider im höchsten Maße unzufriedenstellend. Können Sie vielleicht einen alternativen Lösungsweg mit dem vorhandenen Mandanten anzeigen?
Vielen Dank vorab.
Michael Vogel
Hallo mivo,
ich kenne das Problem: der Lohnabteilung wird alles viel zu spät gemeldet und wir müssen dann mal wieder die Kastanien aus dem Feuer holen. Sehe ich hier aber nicht als Problem an. Ich würde es so machen: