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Gesamtrechtsnachfolge LODAS - neuer Mandant anlegen Pflicht?

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letzte Antwort am 03.07.2024 15:53:04 von MartinSeemann
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mivo
Einsteiger
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Morgen zusammen,

 

folgender Sachverhalt beschäftigt mich.

 

Unternehmer ist in 04.2023 verstorben. Seine Frau führt die Geschäfte seither fort. Im April 2024 wurde das Gewerbe auf die Frau umgemeldet. Dies wurde er Kanzlei erst nach Erstellung der Lohnabrechnung Juni 2024 mitgeteilt.

 

Fragebogen zur steuerlicher Erfassung ist eingereicht, aber noch keine Steuernummer erteilt. Eine neue Unternehmensnummer und Betriebsnummer ist vergeben.

 

Nun zur Frage:

 

Können die Daten im alten Lohnmandant (Betriebsnummer, Mitgliedschaft BG und Steuernummer) entsprechend einfach geändert werden? Oder muss die Abrechnung auf den Zeitraum März zurückgesetzt werden und mit einem neuen Lohnmandanten ab April 2024 begonnen werden?

 

Vielen Dank für Hilfe vorab.

 

Michael Vogel

DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Vogel,


eine Rücksetzung der Abrechnung ist nicht möglich.


Wir empfehlen auch keine rückwirkende Überschreibung der bereits hinterlegten Mandantenstammdaten.


Sie können hier mit einer neuen Mandantennummer arbeiten.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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mivo
Einsteiger
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Nachricht 3 von 4
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Hallo Frau Schön,

 

Ich sehe das richtig?

 

Die Monate 04.-06.2024 können nicht zurückgesetzt werden.

 

Eine Änderung der Abrechnung ab 04.2024 im bestehenden Mandat ist nicht möglich und es muss ein neuer Mandant ab 04.2024 angelegt werden.

 

Wie werden dann die doppelt anfallenden SV-Beiträge 04.-06.2024 unter der alten und der neuen Betriebsnummer der Krankenkasse plausibel gemacht?

 

Diese Lösung ist leider im höchsten Maße unzufriedenstellend. Können Sie vielleicht einen alternativen Lösungsweg mit dem vorhandenen Mandanten anzeigen?

 

Vielen Dank vorab.

 

Michael Vogel

 

 

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MartinSeemann
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 4
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Hallo mivo,

 

ich kenne das Problem: der Lohnabteilung wird alles viel zu spät gemeldet und wir müssen dann mal wieder die Kastanien aus dem Feuer holen. Sehe ich hier aber nicht als Problem an. Ich würde es so machen:

 

  • Todestag des alten AG=Austrittsdatum bei allen AN setzen und Wiederabrechnung des letzten Monats in Verbindung mit NB auf den Todesmonat. Damit werden auch LSt und SV korrigiert.
  • Unter der neuen Mandantennummer mit neuer Betriebsnummer im April mit Eintritt einen Tag nach Todestag anfangen. Dabei das ursprüngliche Eintrittsdatum in LODAS bei den jeweiligen AN unter "Ersteintritt" speichern. Und dort geht es dann weiter mit Mai und Juni. ELStAM-Anmeldung kann nachgeholt werden, sobald die Steuernummer feststeht. Und dann kann auch die LSt mit dem "DÜ-Formular Lohnsteuer-Anmeldungen" nachgemeldet werden.
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letzte Antwort am 03.07.2024 15:53:04 von MartinSeemann
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