Liebe Community,
bei einer geringfügigen Mitarbeiterin die mtl. € 450,00 verdient, möchte der AN eine betriebliche Altersvorsorge abschließen. Diese soll rein AG-finanziert sein.
Somit würden z.B. 50,00 € mtl. hinzukommen.
Das bedeutet Bruttoentgelt € 500,00 und SV-/Steuerpflichtiges Entgelt = € 450,00.
Das ist durchaus legitim oder?
Vorab vielen Dank.
Hallo SJ_2020,
ja, ist legitim. Da das SV-Brutto immer noch 450,00 € wäre, geht das. Das haben wir sogar sehr oft, so kann der AG den Minijobbern was Gutes tun ohne das sie den Minijob-Status verlieren.
Der zielt auf das SV-Brutto ab. Solange die Grenzen des §3 Nr. 63 EStG nicht überschritten sind, hat der AG-bAV-Anteil keinen Einfluss darauf.
Viele Grüße,
A.Busse
vielen Dank für die schnelle Rückinfo.
Das sah ich ganz genauso und hatte dennoch Zweifel.
Und jetzt stieß ich darauf, dass man zunächst klären muss ob es sich um das 1. Dienstverhältnis handelt. Sollte der Minijob das 2. Dienstverhältnis sein, dann ginge es leider nicht. Dies müsste jeweils mit dem zuständigen Finanzamt geklärt werden.
Diese Aussage erhielt ich soeben von der Knappschaft 😞
Hat davon schon mal jmd. was gehört?
@SJ_2020 schrieb:
vielen Dank für die schnelle Rückinfo.
Das sah ich ganz genauso und hatte dennoch Zweifel.
Und jetzt stieß ich darauf, dass man zunächst klären muss ob es sich um das 1. Dienstverhältnis handelt. Sollte der Minijob das 2. Dienstverhältnis sein, dann ginge es leider nicht. Dies müsste jeweils mit dem zuständigen Finanzamt geklärt werden.
Diese Aussage erhielt ich soeben von der Knappschaft 😞
Hat davon schon mal jmd. was gehört?
Der Nachweis, dass ein erstes Dienstverhältnis vorliegt, ist vom Arbeitgeber zu führen. Dieser kann z. B. über die abgerufenen ELStAM-Daten, eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug oder eine schriftliche Bestätigung des Arbeitnehmers erfolgen. Steuerklasse 6 schließt z.B. ein erstes Besch.-Verh. aus.