abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Geringfügige AG Zuschuss

3
letzte Antwort am 18.05.2022 10:59:19 von cro
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
SJ_2020
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 1 von 4
198 Mal angesehen

Liebe Community,

 

bei einer geringfügigen Mitarbeiterin die mtl. € 450,00 verdient, möchte der AN eine betriebliche Altersvorsorge abschließen. Diese soll rein AG-finanziert sein.

 

Somit würden z.B. 50,00 € mtl. hinzukommen.

 

Das bedeutet Bruttoentgelt € 500,00 und SV-/Steuerpflichtiges Entgelt = € 450,00.

 

Das ist durchaus legitim oder?

 

Vorab vielen Dank.

anjabusse
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 4
183 Mal angesehen

Hallo SJ_2020,

 

ja, ist legitim. Da das SV-Brutto immer noch 450,00 € wäre, geht das. Das haben wir sogar sehr oft, so kann der AG den Minijobbern was Gutes tun ohne das sie den Minijob-Status verlieren. 

 

Der zielt auf das SV-Brutto ab. Solange die Grenzen des §3 Nr. 63 EStG nicht überschritten sind, hat der AG-bAV-Anteil keinen Einfluss darauf. 

 

Viele Grüße,

A.Busse

SJ_2020
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 3 von 4
173 Mal angesehen

@anjabusse ,

 

vielen Dank für die schnelle Rückinfo.

 

Das sah ich ganz genauso und hatte dennoch Zweifel.

 

Und jetzt stieß ich darauf, dass man zunächst klären muss ob es sich um das 1. Dienstverhältnis handelt. Sollte der Minijob das 2. Dienstverhältnis sein, dann ginge es leider nicht. Dies müsste jeweils mit dem zuständigen Finanzamt geklärt werden.

 

Diese Aussage erhielt ich soeben von der Knappschaft 😞

 

Hat davon schon mal jmd. was gehört?

0 Kudos
cro
Experte
Offline Online
Nachricht 4 von 4
143 Mal angesehen

@SJ_2020  schrieb:

@anjabusse ,

 

vielen Dank für die schnelle Rückinfo.

 

Das sah ich ganz genauso und hatte dennoch Zweifel.

 

Und jetzt stieß ich darauf, dass man zunächst klären muss ob es sich um das 1. Dienstverhältnis handelt. Sollte der Minijob das 2. Dienstverhältnis sein, dann ginge es leider nicht. Dies müsste jeweils mit dem zuständigen Finanzamt geklärt werden.

 

Diese Aussage erhielt ich soeben von der Knappschaft 😞

 

Hat davon schon mal jmd. was gehört?


 

Der Nachweis, dass ein erstes Dienstverhältnis vorliegt, ist vom Arbeitgeber zu führen. Dieser kann z. B. über die abgerufenen ELStAM-Daten, eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug oder eine schriftliche Bestätigung des Arbeitnehmers erfolgen. Steuerklasse 6 schließt z.B. ein erstes Besch.-Verh. aus.

0 Kudos
3
letzte Antwort am 18.05.2022 10:59:19 von cro
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage