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Geringfügig Beschäftigter Rentner kommt durch Krankheitsvertretung weit über die 450 €. Wie ist er abzurechnen?

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letzte Antwort am 05.11.2019 12:05:00 von lohnhilfe
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woend
Beginner
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Hallo,

wir haben einen geringfügig Beschäftigten Rentner mit monatlich 450 €. Nun arbeitet er als Krankheitsvertretung mehr als geplant. Wird ca. 2000 € brutto haben. Wie rechne ich ihn ab? Er darf die Grenze ja durch unvorhergesehene Ereignisse überschreiten und geringfügig bleiben. Wenn ich richtig gelesen habe, muss aber Rentenversicherung abgeführt werden???? Auch wenn er schon Altersrentner ist???

Vielen Dank!

sba1985
Einsteiger
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Hallo Frau Grosser,

bei der Anwendung der Ausnahmetatbestände wäre ich nicht allzu großzügig... man "plant" ihn ja auch als Krankheitsvertretung ein, oder?

Warum rechnen Sie ihn nicht einfach sv-pflichtig als Rentner ab?

VG

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lohnhilfe
Meister
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HAllo,

Minijob-Zentrale - Entgeltgrenze

die Knappschaft geht bei einer Krankheitsvertretung immer von Unvorhersehbarkeit aus.

Wo haben Sie die Rentenversicherungspflicht gelesen?

LG
VM

LG
VM
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bodensee
Experte
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Ausnahmetatbestände sind immer schwierig bei der SV Prüfung, planbar - nicht planbar usw.

SV Pflicht warum nicht - ist für den AG günstiger AG Anteile SV max 20 %.

Wenn er Altersrentner ist muss der AG den AG Anteil RV und AV anmelden und abführen. Wobei die AV derzeit ausgesetzt ist.  Bleiben noch die KV und PV Beiträge. Beim Rentner selbst werden vermutlich die 2000 Brutto - Werbungkostenpauschale 1000 zu 1000 EUR zu verst. Lohn führen , vermutlich steuerlich auch nicht so sehr hoch zu buchen schlagen.

Im Zweifel erhöht AG den Lohn da bei geringfügig beschäftigen 30% Abgabelast , jetzt nur noch 20% bleiben 10% bezogen auf 2000 ca 200 EUR die der AG dem Rentner mehr zur Verfügung stellen kann damit sollte die Steuer je nach Höhe des zu verst. Einkommens abgegolten sein ohne das es den AG mehr kostet.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
carmenliebich
Einsteiger
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Hallo,

der Mitarbeiter kann nur in dem Fall geringfügig bleiben, wenn die Grenze von 5400,00€ im Jahr nicht überschritten wird. Wenn er immer 450,00€ verdient ist kein Puffer vorhanden. Er muss meines Erachtens für die Krankheitsvertretung  als Rentner mit der Schlüsselung 119 und dem Beitragsgruppenschlüssel 3301 angemeldet werden.

Liebe Grüße
Carmen Liebich

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lohnhilfe
Meister
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Hallo,

in meinem obigen Link finden Sie weiter unten den Passus:

Was passiert, wenn Ihr Minijobber die Verdienstgrenze überschreitet

Zahlen Sie Ihrem Minijobber einen Jahresverdienst bis 5.400 Euro, darf sein Verdienst in einzelnen Monaten auch mehr als 450 Euro betragen. Übersteigt der Jahresverdienst 5.400 Euro, weil sich der Verdienst Ihres Minijobbers in einzelnen Monaten auf mehr als 450 Euro erhöht, kommt es darauf an, ob dies regelmäßig und vorhersehbar oder gelegentlich und nicht vorhersehbar erfolgt.

Passiert das gelegentlich und nicht vorhersehbar, das heißt bis zu drei Mal in einem Zwölf-Monats-Zeitraum, bleibt die Tätigkeit ein Minijob. In solchen Ausnahmefällen darf der Jahresverdienst auch weit mehr als 5.400 Euro betragen.

Verdient Ihr Minijobber dagegen regelmäßig über 450 Euro im Monat, ist die Beschäftigung kein Minijob mehr, sondern sozialversicherungspflichtig. Dies gilt ab dem Tag, an dem Sie erkennen können, dass Ihr Minijobber aufgrund des vorhersehbaren höheren Verdienstes mehr als 5.400 Euro im Jahr verdienen wird.

            Wichtig zu wissen        

Als „nicht vorhersehbar“ gilt beispielsweise eine Krankheitsvertretung, als „vorhersehbar“ saisonale Mehrarbeit.

            Beispiel          

Ein Minijobber mit einem regelmäßigen monatlichen Verdienst von 420 Euro übernimmt für einen Monat zusätzlich eine Krankheitsvertretung. Er verdient damit in diesem Monat 1.000 Euro. Seine Beschäftigung gilt weiterhin als Minijob, da sie die monatliche Verdienstgrenze von 450 Euro nur gelegentlich (in einem Monat) und mit der Krankheitsvertretung nicht vorhersehbar überschritten hat.

Es dürfen also auch mal mehr als 5400 € sein.

LG
VM

LG
VM
5
letzte Antwort am 05.11.2019 12:05:00 von lohnhilfe
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