Liebe Community,
ab dem 01.07.2026 ist ein einmaliger Wechsel bei Minijobbern in die RV-Pflicht möglich, ohne dass eine Unterbrechung vorliegt.
Wie geht Ihr diesbezüglich damit um? Informiert Ihr die Mandantschaft aktiv über diese Möglichkeit?
Vielen Dank für möglichen Erfahrungsaustasuch.
Viele Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wir haben unsere Mandanten hierüber unterrichtet, indem wir auf die Infos der Minijobzentrale verwiesen haben.
Rentenversicherung im Minijob: Zweite Chance ab Juli 2026 - Minijob Magazin
Im Regelfall haben wir dann noch besonders angemerkt, dass der Wechsel in die SV-Pflicht (anders als die Befreiung) erst ab dem Monat NACH Eingang der Befreiungserklärung beim Arbeitgeber gilt - also jetzt für Juli 2026 schon nicht mehr möglich ist.
Ok alles klar --> vielen Dank für Ihr Feedback in dieser Angelegenheit.
Rundum, weiterhin gutes Vorankommen.