Ein neuer Mandant hat eine Wohnung angemietet, wo seine ausländische Monteure untergebraucht werden sollen. Es sind Mehrfachbelegungen geplant (3 Betten im Schlafzimmer, Küche und Bad geteilt). Bei den Monteuren soll der geldwerte Vorteil berechnet werden, keine Mietzahlung der AN.
Auf Grund der Mehrfachbelegung handelt es sich nicht um eine überlassene Wohnung, sondern um eine Unterkunft wo der Sachbezugswert zu berücksichtigen ist und Abschläge wegen der Mehrfachbeleg können vorgenommen werden.
Unser Mandant hat seit 2/25 auch AN beschäftigt, aber die sind in Deutschland wohnhaft und haben ihre eigene Wohnung.
Jetzt in 3/25 hat er einen AN, der die Mietwohnung bewohnt. Ob weitere AN (ohne eigene Wohnung) im März noch beschäftigt werden, ist nicht bekannt. Wenn er im März alleine die vorgesehene mehrfachbelegte Wohnung bewohnt, muss dann die vom AG gezahlte Miete anstatt des Unterkunft-Sachbezuges als geldwerter Vorteil berücksichtigt werden? Es wäre ziemlich aufwendig (auch für später) immer zu prüfen, ob nur noch 1 AN in der Wohnung ist, insbesondere, wenn viele AN beschäftigt werden und weitere Wohnungen angemietet werden.
Hallo @tbehrens,
rechtlich können wir Sie nicht beraten. Bitte halten Sie Rücksprache mit dem zuständigen Finanzamt.
Vielleicht möchte noch jemand aus der Community seine Erfahrungen an dieser Stelle teilen?