Hallo,
ich bin mir gerade nicht sicher, wie ich den geldwerten Vorteil berechnen soll, wenn der Firmen PKW für 2 Monate in der Werkstatt ist und somit nicht vom Ma genutzt wird. In der Zeit steht dem MA auch kein Leihwagen zur Verfügung.
Muss ich den geldwerten Vorteil dann für den Zeitraum rausnehmen ? Vielen Dank.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wenn der Wagen 2 komplette Monate nachweislich nicht nutzbar war, kannst du die Versteuerung rausnehmen.
Ging der Wagen aber am 5. der ersten Monats in die Werkstatt und konnte ab dem 28. des zweiten Monats wieder genutzt werden, sind beide Monate zu versteuern.
Bitte die 0,002% Regelung auf dem Radar haben.