Guten Tag,
unser Mandant hat hat das Mandatsverhältnis zum 15.07.2025 gekündigt, aber wir sollen noch den Lohn Juli am Anfang des Monats abrechnen.
Bei der Berufsgenossenschaft habe ich das Enddatum 31.07.2025 hinterlegt mit Grund UV06.
Ich bin mir aber unsicher bezüglich der DEÜV-Meldung bei Systemwechsel. Bei der Dok.-Nr.: 1028228 steht, dass es unterjährig optional ist. Was ist den empfehlenswert? Ende 31.07.2025 oder leer lassen?
Zu Info: Keine Versorgungsbezüge.
Danke schonmal
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
Weisst Du denn, mit welchem Lohnprogramm der neue Lohnabrechner arbeitet? Innerhalb der DATEV-Gruppe ist es nicht notwendig, einen Systemwechsel durchzuführen. Schau Dir nach das Dokument DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1005692 unter Punkt 2.2 an. Das dürfte Dir weiterhelfen.
Viel Erfolg
Wir arbeiten mit Lodas, und der neue Lohnabrechner mit Lohn und Gehalt.
Danke, hatte ich gesehen. In den von mir genannten Dokument heiß es nur optional.
Ich weiß nicht ob es irgendwelche Vorteile oder Nachteile geben würde, wenn man dies unterjährig macht.
Deine Bedenken kann ich verstehen. Der Nachteil der Systemwechselmeldung liegt zum einen darin, dass es erstmal Unruhe bei den Beschäftigten gibt, weil die sich den "technischen Wechsel" nicht erklären können. Zum anderen sehen die Mitarbeiter anhand der DEÜV-Jahresmeldung auf einen Blick ihr sv-pflichtiges Jahreseinkommen und sind manchmal damit überfordert, beide Beträge nach dem Systemwechsel zusammenzurechnen.