Habe hier GGF mit einer Entgeltumwandlung/Direktversicherung in Höhe von 250 €. Diese wird komplett arbeitgeberfinanziert.
Muss ich diese trotzdem im Lohn erfassen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@MM22 schrieb:Habe hier GGF mit einer Entgeltumwandlung/Direktversicherung in Höhe von 250 €. Diese wird komplett arbeitgeberfinanziert.
Entgeltumwandlung, wie im ersten Teil der Frage oder komplett AG-finanziert, wie im zweiten Teil?
Die 250 € werden komplett durch den AG bezahlt.
Auf der Police steht Direktversicherung.
Auf der Vereinbarung steht zwar Vereinbarung über Entgeltumwandlung, aber ganz klein unten "nur ausfüllen, wenn die Versicherungsbeträge ganz oder zum Teil vom AN finanziert werden" (gerade entdeckt) und der AG-Zuschuss ist mit 250 € angegeben, was auch dem monatlichen Beitrag entspricht.
Also doch nur Direktversicherung?
Ja, dann halt eine die zu 100% AG-finanziert ist, trotzdem bitte mit in die Abrechnung aufnehmen, sind ja schließlich Bezüge des GGF.
@MM22 schrieb:Die 250 € werden komplett durch den AG bezahlt.
Auf der Police steht Direktversicherung.
Auf der Vereinbarung steht zwar Vereinbarung über Entgeltumwandlung, aber ganz klein unten "nur ausfüllen, wenn die Versicherungsbeträge ganz oder zum Teil vom AN finanziert werden" (gerade entdeckt) und der AG-Zuschuss ist mit 250 € angegeben, was auch dem monatlichen Beitrag entspricht.
Also doch nur Direktversicherung?
Sie können das aus den Unterlagen der Versicherungsgesellschaft nicht richtig dokumentieren.
Die Erklärung/Schlussfolgerung muss sich aus dem zwingend notwendigen Geschäftsführerdienstvertrag und/oder aus einem vorab erstellten Gesellschafterbeschluss zur bAV ergeben. Und ja, unbedingt in die monatliche Lohn-Abrechnung aufnehmen.
Vielen Dank