Liebe Community,
aktuell habe ich den Fall auf dem Tisch, bei dem es sich um ein 2. Dienstverhältnis als geringfügiges Beschäftigungsverhältnis handelt (1. Dienstverhältnis = Hauptbeschäftigungsverhältnis bei anderem Arbeitgeber).
Nun wurde eine reine arbeitgeberfinanzierte bAV ( max. 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der RV werden eingehalten ) als Unterstützungskasse abgeschlossen.
Somit kommt m.E. der §3 Nr. 63 EStG nicht zum Tragen. Dies wurde entsprechend unter Personaldaten/Entlohnung/Betriebliche Altersvorsorge/Vertragsdaten angelegt ( s. beigefügter Screenshot ).
Ist dies so korrekt?
Zudem möchte ich anfragen, ob auf Grund der abgeschlossenen bAV der Mitarbeiter mit Lohnsteuerklasse VI abgerechnet werden müsste, da es sich um ein 2. Dienstverhältnis handelt?
Kann er in der RV dennoch beitragsfrei ( pauschale AG-Abgaben ) abgerechnet werden oder führt eine bAV zur RV-Beitragspflicht?
Hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann . . . Vielen Dank für jegliche Unterstützung. Viele Grüße
GFB mit bAV im 1. Dienstverhältnis - RV?
Gehören die zusammen? Dann bitte einen Thread auf erledigt setzen.
@cro vielen Dank für die Verlinkung.
Dachte ich schildere die zwei Fälle separat, da es sich um zwei unterschiedliche Konstellationen handelt.
- 1 mal GFB als 1. Dienstverhältnis, Direktversicherung ( RV-Pflicht: ja oder nein? ), Mischfinanzierung
- 1 mal GFB als 2. Dienstverhältnis, Unterstützungskasse, lediglich AG-finanziert
Dachte führt evtl. zu Irritationen wenn ich beide Konstellationen in einem Thread anbringe. . .
Vllt. war ich da zu vorsichtig. . .