Hallo zusammen,
ist es tatsächlich richtig, dass DATEV den Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag für Frewillig Krankenversicherte, die ein Monatsgehalt unter der Beitragsbemessungsgrenze haben, nicht automatisch aus dem tatsächlichen Entgelt rechnen kann?
Muss ich mir hier die Beiträge selbst ausrechnen und manuell eingeben, wenn ich nicht möchte, dass das Programm den Höchstbeitrag rechnen?
In einem normalen Monat geht das ja noch, aber in einem Monat wie November mit Einmalzahlung wird das ganz schön knifflig.
Gibt es hier keine andere Lösung?
Viele Grüße
Martina Hügel
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Guten Morgen,
in LuG gibt es die Möglichkeit unter Sozialversicherung - gesetzliche Krankenkassen - Haken setzen "AG-Zuschuss aus dem Entgelt berechnen". Damit müsste das funktionieren, dass aus dem tatsächlichen Entgelt die Beiträge ermittelt werden.
In Lodas weiß ich nicht, ob es da so etwas gibt.
Viele Grüße
T. Reich
Beitrag vom Nutzer gelöscht
Hallo Herr Hecker,
vielen Dank für den Tipp. Den hatte ich auch inzwischen schon ausprobiert. Der Beitrag für den Arbeitgeber - wie es schon im Text steht - wird jetzt zwar aus dem tatsächlichen Gehalt berechnet, der Gesamtbeitrag der abgeführt wird - Firmenzahler - ist aber nach wie vor der Höchstbeitrag aus der Bemessungsgrenze von Euro 4.125.
Wenn ich ein Schreiben des Spitzenverbands der GKV von 2014 aber richtig verstehe, ich auch der GESAMTBEITRAG aus dem tatsächlichen Entgelt zu berechnen. Den setzt mir das Programm aber auch mit der von Ihnen gewählten Einstellung nicht runter.
Viele Grüße
Martina Hügel
Hallo Frau Hügel,
die Schlüsselung „AG-Zuschuss aus dem Entgelt ermitteln" wird im Programm nur auf den Zuschuss angewandt und nicht auf den Gesamtbeitrag. Eine Anpassung kann nur über die manuelle Eingabe erfolgen.
Bitte stimmen Sie die Kürzung des Gesamtbeitrages vorher mit der zuständigen KK ab.
Sonnige Grüße aus Franken!
Sandra Rüdinger
Personalwirtschaft
DATEV eG