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Freistellung Ehrenamt

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letzte Antwort am 07.04.2024 19:56:38 von Ulrike27_5
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Ulrike27_5
Einsteiger
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Hallo, 

ich habe mal eine Frage in die Runde. 

Bei einem Mandat hat ein Mitarbeiter einen Antrag auf Freistellung für ein Ehrenamt vorgelegt. Bei dem Ehrenamt handelt sich um eine Jugendgruppe von der Kirche. Ein Zeltlager für 72 Stunden. 

Meine Fragen dazu:

->Der AG zahlt an den 3 Tagen das Gehalt weiter, oder? Ich hatte so einen ähnlichen Fall. Da war es beim Roten Kreuz (Blutspende). Da hat sich der AG das Geld wieder zurück geholt. Da gab es von DRV ein Formular. Aber wie ist das bei einem Ehrenamt? AG zahlt das Gehalt weiter und holt sich das Geld zurück? 

-> Muss das im Kalender irgendwie geschlüsselt werden? Mitarbeiter hat Festgehalt

LG

rschoepe
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 3
248 Mal angesehen

In NRW gibt es für bestimmte Ehrenämter Anspruch auf unbezahlten Sonderurlaub. Den Lohnausfall kann der Mitarbeiter sich über den Träger (hier die Kirche, CVJM, …) vom Land erstatten lassen.

SU (Sonderurlaub) ist bezahlt, daher würde ich es als UU schlüsseln und dem AN eventuell noch eine Probeabrechnung ohne Ausfall für den Erstattungsantrag mitgeben.

 

Für andere Bundesländer musst du selbst nach der entsprechenden Regelung schauen. 😉

Ulrike27_5
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
185 Mal angesehen

@rschoepe vielen Dank für die Antwort! 
Ich habe mal gegoogelt für das Land Baden-Württemberg. Aber ich habe jetzt leider nichts demensprechendes gefunden. Ich hatte bisher nur den Fall mit der Blutspende und da wurde der Ausfall von der DRV übernommen. 

LG

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letzte Antwort am 07.04.2024 19:56:38 von Ulrike27_5
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