Guten Morgen,
wenn ich alles richtig gelesen habe, sollte heute (voraussichtlich) obiges Release bereitstehen.
Wir haben DATEV-SmartIT und sind noch bei 12.34.
Wegen Urlaub müsste ich unsere Abrechnung heute Vormittag durchführen.
Kinder sind soweit alle korrekt hinterlegt.
Muss zwingend die Abrechnung mit 12.37 durchgeführt werden oder falls die Abrechnung mit 12.34 erfolgt, werden eventuelle Änderungen später rückgerechnet?
Vielen Dank im Voraus für eine Hilfestellung.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
wenn ich alles richtig gelesen habe, sollte heute (voraussichtlich) obiges Release bereitstehen.
Wir haben DATEV-SmartIT und sind noch bei 12.34.
"Mit DATEV-SmartIT nutzen Sie immer die aktuellsten DATEV-Programmversionen, ohne selbst installieren zu müssen. Denn das erledigen die Experten von DATEV für Sie. "
Allerdings als letzter, wenn der Postbote auch die letzte update DVD auf dem höchsten Berg zugestellt hat. Denn mit SmartIT hat man die aktuellste Programmversion garantiert als letzter. So schnell sind die Experten dann doch nicht. SmartIT ist am 18.07. dran. (DATEV-SmartIT-Serviceportal). Datev cloud ist ja schließlich kein D-Zug.
Warten lohnt also nicht. Schönen Urlaub.
@Seeker schrieb:wenn ich alles richtig gelesen habe, sollte heute (voraussichtlich) obiges Release bereitstehen.
Wir haben DATEV-SmartIT und sind noch bei 12.34.
"Mit DATEV-SmartIT nutzen Sie immer die aktuellsten DATEV-Programmversionen, ohne selbst installieren zu müssen. Denn das erledigen die Experten von DATEV für Sie. "
Allerdings als letzter, wenn der Postbote auch die letzte update DVD auf dem höchsten Berg zugestellt hat. Denn mit SmartIT hat man die aktuellste Programmversion garantiert als letzter. So schnell sind die Experten dann doch nicht. SmartIT ist am 18.07. dran. (DATEV-SmartIT-Serviceportal). Datev cloud ist ja schließlich kein D-Zug.
Warten lohnt also nicht. Schönen Urlaub.
ja, du hast recht. Danke für den Link. Man lernt immer noch hinzu:
Hallo,
mit der neuen Version 12.37 kann der angepasste Steuer-PAP abgerechnet werden.
Die beschlossenen Änderungen durch das Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG) haben Auswirkungen auf die Programmablaufpläne ab Juli 2023 für die Berechnung von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Der angepasste Steuer-PAP ist spätestens ab September 2023 anzuwenden und gilt rückwirkend ab 01.07.2023.
Sobald Sie die Version 12.37 installieren, führt Lohn und Gehalt automatisch eine Nachberechnung auf 07/2023 durch, damit die Steuer korrekt berechnet wird. Grundsätzlich empfehlen wir die neueste Version schnellstmöglich zu installieren, in Ihrem Fall können Sie aber die nächste Lohnabrechnung auch ohne Probleme noch mit der Version 12.34 abrechnen.