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Frage Pfändung

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letzte Antwort am 25.02.2021 08:44:54 von lohnhilfe
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floreana
Fortgeschrittener
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Liebe Community, 

 

ich habe eine wichtige Frage zur Pfändung. Bei der Pfändung von laufendem Gehalt kommt der Pfändungsfreibetrag zur Anwendung (?), während ein einmaliger Bonus (kein Weihnachtsgeld) komplett pfändbar ist (also ohne Anwendung eines Freibetrages)? Und Essensgutscheine und Fahrtkostenzuschüsse zur Bahnkarte sind ebenso ohne Anwendung eines Freibetrages komplett pfändbar?

 

Herzllichen Dank für bitte schnelle Rückmeldungen! 

Sailor
Erfahrener
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Nachricht 2 von 7
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Hallo Floreana,

 

im Datev-Lexikon steht im Dokument 5300368 unter Punkt 3. alles, was unpfändbar ist.

Im Umkehrschluss ist alles Andere pfändbar.

 

Viele Grüße

Sailor

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floreana
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 7
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dh also dass alle voll pfändbaren Bestandteile mit dem Freibetrag berücksichtigt werden müssen. 

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Sailor
Erfahrener
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Nachricht 4 von 7
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Das verstehe ich leider nicht, mit welchem Freibetrag? Einen Freibetrag gibt es doch nur für das Weihnacht

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floreana
Fortgeschrittener
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Nachricht 5 von 7
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Ich stand auf dem Schlauch. Ich dachte zuerst, dass bei einem voll pfändbaren Bonus überhaupt keine Pfändungsgrenze zu beachten wäre, aber eine freiwillige Sonderzahlung wird wohl einfach mit em laufenden Gehalt zusammen gerechnet und bei dem  Netto dieses Gesamteinkommens muss die Pfändungsgrenze beachtet werden. 

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Sailor
Erfahrener
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Nachricht 6 von 7
214 Mal angesehen

Ja genau. So bleibt praktisch nichts übrig. Aber dafür werden die Schulden ja weniger!

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lohnhilfe
Meister
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Nachricht 7 von 7
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Hallo,

 

doch, es bleibt was übrig: bei jemandem ohne unterhaltsberechtigte Personen werden 70% des den unpfändbaren Betrag übersteigenden Nettoentgelts gepfändet - 30% bleiben also übrig.

 

Bei einer unterhaltsberechtigten Person sind es noch 50%, die gepfändet werden, usw.

LG
VM
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6
letzte Antwort am 25.02.2021 08:44:54 von lohnhilfe
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