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Forderung gg. Personal

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letzte Antwort am 12.11.2024 18:08:30 von Claudia-
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Minji
Beginner
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Nachricht 1 von 4
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Hallo zusammen,

 

es betrifft den Lohn und die Lohnbuchungen.

 

Bei folgenden Fall habe ich eine Blockade und kann ich nicht lösen. Ich hoffe die Community kann mir behilflich sein.

 

Mandant ist eine GmbH und benutzt Skr 03.

Der Arbeitnehmer hat ein Bruttogehalt von 3.000,00 €. Im Mai und Juni wurde mit Steuerklasse 4 abgerechnet. Er hat einen Vorschuss von 2.200,00 € bekommen, was sein eigentliches Netto um 129,08 € übersteigt. Es ist also eine Forderung gg. Personal von 258,16 € offen. Diese hat der Arbeitnehmer nicht zurückgezahlt.

 

Im Juli hat sich rückwirkend für Mai und Juni die Steuerklasse auf 3 mit Kinderfreibetrag 2,0 geändert. Somit würde er jeweils 259,08 € Lohnsteuer zurückerhalten.

In der Nachberechnung der beiden Monate steht neben den bereits ausbezahlten -2.200,00 auch eine Überzahlung von +129,08 und der Auszahlungsbetrag beträgt jeweils 259,08 €. Im Juli wurden Ihm also 2.330 + 2x 259,08 € ausbezahlt.

Konto 1755 ist aufgelöst nur das Konto 1530 nicht. Dort stehen immer noch die Forderungen gg. Arbeitnehmer.

Wie verbuche ich dies?

 

Außerdem ist mir im Nachhinein gekommen dass die 258,16 € doch auch verbeitragt werden müssten, oder? Wie gehe ich da am besten vor? 

 

tbehrens
Fachmann
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Nachricht 2 von 4
215 Mal angesehen

Datev geht davon aus, dass die 258,16 € tatsächlich auch zurückgezahlt wurden. Da dies nicht der Fall ist, im nächsten Monat ein Netto-Abzug wie "bereits ausgezahlt" mit -258,16 € erfassen. Dieser kann dann für die Bruttolohnverbuchung kontiert werden gegen "Forderung gg. Personal".

 

Hier muss dann nichts verbeitragt werden, da die Auszahlung im nächsten Monat reduziert wird. Es also zurückgezahlt/verrechnet wird.

Lohnnutzer
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 4
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Wie bereits geschrieben wurde ist die Überzahlung im Netto abzuziehen.

 

Es gibt die Möglichkeit zu hinterlegen, dass Überzahlungen automatisch vorgetragen und somit automatisch im Folgemonat abgezogen werden .

Ich glaube unter Mandatendaten - Bank

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Claudia-
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 4
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Wie bereits schon geschrieben wurde, einfach dann einen Nettoabzug in entsprechender Höhe als "bereits erhalten" buchen. Dann wird die Rückforderung mit der nächsten Abrechnung verrechnet. Dann dementstprechend mit dem Konto wo die Summe steht kontieren.

 

Verbeitragt muss hier nachträglich gar nichts werden, da alles nur Nettozahlungen sind und die eigentlichen Bruttowerte schon korrekt verbeitragt wurden. 😉

 

Er hat zu viel Netto bekommen weil Steuerabzug zu hoch.

Beim nächsten wurde automatisch der zu hohe Steuerabzug korrigiert, daher hat er eine Netto-Nachzahlung zu bekommen.

Somit alles Nettobeträge und bereits korrekt verbeitragt/versteuert.

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letzte Antwort am 12.11.2024 18:08:30 von Claudia-
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